GmbH Kauf - Geldeinlage - Lexware

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[ geschlossen ] GmbH Kauf - Geldeinlage - Lexware
Guten Abend!  :o

Die bestehende GmbH A mit einem Firmenwert von 16t Euro wird für diesen Betrag verkauft und daraufhin umfirmiert.
Der Kaufpreis von 16t Euro wird von einer dritten Person auf das Konto eingezahlt und an den (ex-) Gesellschafter (ist eigentlich die gleiche Person...) überwiesen.

Wohin bzw. wie verbuche ich das ganze?

Und nur so nebenbei: kann ich die Buchhaltung einfach fortführen? Was dann aber bedeuten würde, dass ja die Firmenwerte bewertet und verkauft wurden, dann aber einfach weitergeführt werden und zusätzlich die 16t euro da sind?! HÄÄÄH?

Ich bezweigel ja, dass die Angaben hier nun ausreichen...

Grüße!!!
Hallo Seff

Also ich bin mir über den Sachverhalt nicht so ganz im klaren.

Hier ist erstmal zu unterscheiden on die GmbH beendet worden ist und aus dem Handelsregister gelöscht wurde oder ob nur der eine Gesellschafter ausscheidet und durch einen neuen Gesellschafter ersetzt wird, der dann der GmbH nur einen neuen Namen verpasst.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Ansimi,

beendet wurde die GmbH nicht. Der Gesellschafter ist ausgetreten bzw. hat mir die Anteile zu 100 % verkauft. Daraufhin wurde eine Umfirmierung vorgenommen. Der Firmenzweck hat sich auch geändert, was aber erst später bei bspw. eventuellen früheren verlusten eine Rolle spielen dürfte.
Mir geht es vorallem darum, wohin die "Einlage" (--> Darlehen??) und der Geldabgang für den Firmenkauf gebucht werden
Hallo Seff,

innerhalb der Bilanz wird hier garnichts verbucht, denn die GmbH ist eigenständig und die Bilanz wird weitergeführt mit allen stillen Reseven und Gewinnvorträgen bzw. wenn vorh. auch Verlustvorträgen. Nur auf Gesellschafterebene wird aus dem Konto des "Gesellschafters alt" nun das Kto. des "Gesellschafters neu".

Die AK für diese Kapitalanteile werden in einer Ergänzungsbilanz Bilanz erfasst.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Servuz Andreas,

Danke! (Das mit den Verlusten ist meine ich etwas anders, zumindest steuerlich....)

Okay... aber wie buche ich denn nun die Einzahlung und Auszahlung? Das Geld ist ja geflossen?
Zitat
Seff quote:
Danke! (Das mit den Verlusten ist meine ich etwas anders, zumindest steuerlich....)
Wie kommst du darauf bzw, woher hast du die Quelle dafür. Die Verluste und Gewinne gehören der GmbH und werden dort auch bei der Körperschaftssteuer verwendet.

Wenn die Bezahlung übers Firmenkonto gelaufen sind, dann wird deine Einzahlung als Vbk. gegenüber den Gesellschafter alt eingebucht und wenn das Geld an den Gesellschafter weiter überwiesen wird dann wieder gegen diese Kto. und Vbk. ist wieder 0,-. du kannst hierfür auch ein Kto. durchlaufender Posten verwenden. es ist eben kein betriebl. Vorfall aus Sicht der GmbH.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallöchen noch mal!

Vielen Dank für die Antwort. das mit dem durchlaufenden Posten gefällt mir und war mein erster gedanke, aber irgendwie habe ich mir das nicht ganz vorstellen können.

Wegen der Verluste.
In einer Vorlesung wurde das mal angesprochen. Das wurde deshalb eingeführt, dass bspw. Konzerne mit hoher Steuerlast (oder eben gutlaufende andere Firmen) verlustreiche GmbHs aufkaufen und dadurch einen Steuervorteil erlangen.
Bsp. GmbH hat 1 Mio Verlust wird für 300t Euro verkauft. Der Käufer hat einen fiktiven Steuersatz von 50 % und hat einen Vorteil von 200t Euro. WENN aber die GmbH gleichen zweck verfolgt, sieht es wieder anders aus. Ich meine § 8c KstG ... ..
Guten Morgen Seff,

ach so, mit § 8c  hast du recht.

So wie du das geschildert hast, liegt hier aber so ein Fall nicht vor, da du den Betrieb ja weiterführen möchtest und nicht nur die Verluste verwertest um dann den Betrieb aufzulösen

Gruß

Andreas.
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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