Gutschrift für Handyvertrag die im nächsten Monat weiter verrechnet wird

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Gutschrift für Handyvertrag die im nächsten Monat weiter verrechnet wird
Hallo!

Freundlich möchte ich um Hilfe bitten, da ich mir nicht sicher bin.
Arbeiten tue ich im SKR04.

Ich habe eine Handy Rechnung erhalten, darauf ist eine Gutschrift für 50 EUR brutto / 42,02 EUR netto und die erste Verrechnung für einen Monat Nutzung 10,92 EUR (netto).
Der Rechnungsbetrag beträgt -37,01 EUR und die USt. -5,91 EUR.

Mein erster Versuch ergibt zwei Buchungssätze für eine Rechnung.
Darf man das?

Gutschrift:
3695 Verrechnungskonto geleistete Anzahlungen bei Buchung über Kreditorenkonto 42,02 EUR
1403 abziehbare Vorsteuer 19%  7,98 EUR
an
6805 Telefon 50 EUR

Rechnung:
6805 Telefon 10,92 EUR
1403 abziehbare Vorsteuer 19% 2,07 EUR
an
3695 Verrechnungskonto geleistete Anzahlungen bei Buchung über Kreditorenkonto 12,99 EUR

Ist das richtig?
Für die nächsten Monate buche ich einfach das restliche Guthaben vom Verrechnungkonto 3695 zurück?

Mein Finanzamt hat mir heute gesagt, dass ich die Vorsteuererklärung nicht mit der negativen abziehbaren Vorsteuer verrechnen soll. Sondern nach Verbrauch des Guthabens einfach, dann die neuen Rechnungen wie gewohnt verbuchen soll.
Je mehr ich darüber nachdenke und jetzt den obigen Rechnungssatz endlich konstruiert habe, müsste doch der Betrag von 2,07 EUR als abziehbare Vorsteuer eingetragen werden. Oder? Jedoch ist der USt.-Betrag nicht ausgewiesen.
Ich würde hier gar nichts buchen, sondern die Rechnung lediglich abheften. Dein Buchungsvorschlag ist aus meiner Sicht in jedem Fall nicht korrekt, denn in der Summe hast Du Vorsteuer aus Guthaben und Monatsgebühr gezogen. Wenn überhaupt wäre nur ein Abzug zulässig.

Die 50 Euro sind m.E. keine Anzahlung, denn eine AnZAHLUNG setzt einen entsprechenden Mittelabfluss voraus. Dieser ist jedoch nicht erfolgt. Die 50 Euro sind lediglich das vom Anbieter als Köder ausgelegte Versprechen, dass Du über einen gewissen Zeitraum kostenlos telefonieren darfst. Weil Du keine Zahlung geleistet hast, ist insoweit auch kein Vorsteuerabzug möglich (§15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Satz 3 UStG).

Ich denke, dass auch kein Anspruch auf Vorsteuer auf die monatlichen Gesprächsgebühren besteht, solange das Guthaben noch nicht verbraucht ist. Die Leistung dürfte auf Seiten des Anbieters mangels Entgelts nicht steuerbar sein. Dafür spricht, dass die rechnerisch auf die Gebühren anfallende Steuer von 2,07 Euro nach Deiner Schilderung nicht ausgewiesen wurde. Keine Umsatzsteuer, keine Vorsteuer.

Ich sehe in dem Guthaben auch keine zu erfassende Einnahme, sondern lediglich entfallenen Aufwand, weshalb ich auch ertragsteuerlich nichts veranlassen würde. Man könnte allenfalls monatlich in gleicher Höhe Aufwand gegen Ertrag buchen, was unterm Strich aber auch keine Auswirkung hat.

Gruß
Gustav
Bearbeitet: gustav - 03.04.2015 22:33:41
Danke für die Rückmeldung, ich werde mich in den kommden Tagen versuchen in die von dir angegebenen Quellen einzulesen.

Soweit ich das jetzt verstehe, deckt sich das mit der Antwort vom Finanzamt.

Schöne restliche Osterfeiertage!
Hallo,

ich bin auf deine Frage aufmerksam geworden und ich möchte dir eine Antwort geben. Hast du schon über einen Wechsel nachgedacht? Falls das der Fall ist, dann habe ich einen Tipp für dich.


Vor kurzem bin ich weg von zu Hause gezogen und ich habe einen neuen Anbieter gesucht, der günstige Anrufe ins Ausland anbietet. Doch alle waren zu teuer, also habe ich im Netz angefangen zu suchen. Dort geriet ich dann auf die Seite lebara.com. Sie haben mir sehr viel geholfen. Und ich schreibe , weil ich glaube, dass du auf ihrer Seite auch was für dich finden kannst. Besuch doch mal ihre Homepage.


Mit lieben Grüßen!
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