Häusliches Arbeitszimmer in LexOffice buchen

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Häusliches Arbeitszimmer in LexOffice buchen, Arbeitszimmer, LexOffice
Hallo zusammen,

ich habe ein Problem, welches sich nicht durch diesen thread beantworten lässt, auch wenn ich die gleiche Ausgangssituation wie @String-C habe (Geschäftskonto, Ausgaben für häusliches Arbeitszimmer erfolgen aber von privatem Konto) und zugegeben genau die gleichen Fragestellungen im Kopf habe (wohin buchen, wie belegen...). :D

Euer Portal hat mich nun immerhin schon einmal aufgeschlaut, wie die Aufwendungen gebucht werden. DANKE! :) Aber so sehr ich auch in LexOffice suche, mit der Anwendung scheint sich das so nicht realisieren zu lassen?! :denk:

Zu meinem Problem: In LexOffice gibt es für die Erfassung von Belegen KEINE Ausgabeart mit der Kategorie "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil)" auch nichts ähnliches.  :denk:  Das bedeutet ich kann die monatlichen oder von mir aus jährlichen Kosten (jährliche Buchung würde ja reichen) nicht korrekt erfassen. Konkret geht es mir um Miete, Strom, Hausratversicherung.
Strom und Versicherungen gäbe es als Kategorien, Miete/Pacht auch, aber wenn ich alle drei Aufwände einzeln belege und in diesen Kategorien einordnen würde, werden sie am Ende in der EÜR sicherlich nicht den "Aufwendungen für eine häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil)" zugeordnet und damit wird es ja dann richtig chaotisch.

Lösung: Bisher sehe ich nur eine Option:
LexOffice gibt zwar vor, wo im EÜR Formular die Aufwendungen einzutragen sind, gibt aber in keinster Weise Auskunft, wie man das so bucht, dass es auch Belege für die Aufwendungen gibt bzw. wie und ob man es überhaupt bucht.  :o
Das verstehe ich nicht. Kann es vielleicht sein, dass man diese Aufwendungen gar nicht als Beleg erfasst, sind ja eh private Ausgaben, die man nur geltend macht, sondern das man einfach die Summe in der jährlichen EÜR händisch im Formular ergänzt, so wie von LexOffice dokumentiert?
Bei dieser Lösung frage ich mich dann aber, wieso ich jeden Kleckerbetrag im Sinne der ordentlichen Buchführung erfassen und belegen muss, aber die einzelnen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, die sich immerhin vierstellig aufsummieren, einfach ohne Belege oder zugehörige Transaktionen in ein Formular eintrage. :denk: Kann mir jemand helfen das zu verstehen? Oder gibt es jemanden, der das mit LexOffice schon gemacht hat?

Falls von Belang: ich bin Freiberufler, EÜR, ISt Versteuerung, USt. pflichtig., unbegrenzter Abzug der Kosten für das Arbeitszimmer.

UPDATE: Es gibt die Option einen Bankumsatz zu kategorisieren, jedoch bietet LexOffice mir nur die Kategorie "Privatentnahme: Arbeitszimmer" an. Das macht doch dann aber keinen Sinn, einen privaten Kontoumsatz als Privatentnahme zu kategorisieren, kann also nicht wirklich die Lösung sein.

Eine Privateinlage wiederum würde ja sogar der Beschreibung hier im Portal entsprechen und sinn machen. Leider gibt es eine solche Kategorie "Privateinlage: Arbeitszimmer" aber nicht als Äquivalent zu der Entnahme. :|  Es gäbe die Kateorie  "sonstige Ausgaben" --> aber das scheint mir unpräzise und die Zuordnung der Ausgaben in der EÜR ist dann garantiert falsch.

Ganz lieben DANK!
Bearbeitet: buchenhalt - 26.07.2020 18:27:45
Mit dem Buchen ist es so auf Erden, es kann einem schnell zum ? werden.
Hallo @buchenhalt,

Ich stehe vor dem selben Problem. Hast du eine Lösung gefunden?

Grüße
Markus
Die Kosten für ein Arbeitszimmer werden in der Regel gar nicht gebucht sondern macht man lediglich bei der Steuererklärung geltend.
Der Unterschied zu den Belegen ist, es gibt halt keinen Beleg für die Höhe der Kosten des Arbeitszimmers.
Das rechnet man am Jahresende aus, Anteil Arbeitszimmer an der Wohnfläche in % und diesen Prozentanteil nimmst Du dann von der Jahresmiete, Nebenkosten und Strom. Mir ist aber auch nicht bekannt, dass das jemand auf Heller und Pfennig berechnet, bei mir ist das über den Steuerberater immer eine (meist auf 50 oder 100 EUR) gerundete Summe.  ;)
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