Hartz IV - Frage

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[ geschlossen ] Hartz IV - Frage
Hallo, Zusammen!
Kann mir viellecht jemand was empfehlen.

Fallbeschreibung: eine Familie, die Ehefrau bezieht seit dem 01.09.2009 Hartz IV, der Ehemann ist seit dem 01.09.09 arbeitslos und bezieht 2 Jahre lang (also bis zum 31.08.2011) Arbeitslosgeld 1.
Theoretisch. Praktisch sind beide eine Bedarfsgemeinschaft und das Arbeitslosengeld von dem Ehemann wird auf Hartz IV von der Ehefrau angerechnet, so dass die beiden auf dem Hartz IV-level sind. Am Anfang 2010 werden  die Eheleute eine Einkommensteuererklärung machen (nur Einkünfrte aus nichtselbst. Arbeit) und rechnen mit einer Steuererstattung. Mit Sicherheit wird sie nicht als Vermögen, sondern als Einkommen eingestuft und sofort oder monatlich mit der Sozialhilfe verrechnet. So dass die Familie nicht von dem Geld haben wird.

Frage: da das Jahr noch nicht abgelaufen ist, vielleicht kann man noch was machen. Könnte man noch was unternehmen? Zusätzliche Ausgaben, die von der Erstattung finanrziert werden sollen? Könnte man durch ESt-Gestaltung was beeinflüssen? Forderungsabtretung? Hat jemand vielleicht eine brilliante Idee?

Vielen Dank!
retsolk
Verstehe ich jetzt nicht.

Frau Hartz4. ist die da seit Anfang an?
Mann ALG-I ? Wird das nicht immer vom Brutto verrechnet? Damit wäre nach meiner Logik das Netto und somit die Erstattung egal, da bereits als "Lohn" verbucht?

Wer bekommt Erstattung. Mann und Frau, oder nur Mann, oder nur Frau vor der jeweiligen Zusammenveranlagung?
Hallo, DanSch!
Die Ehefrau hatte früher als ihr Mann ihren Job verloren und hat vom 01.09.08 bis zum 31.08.09 Arbeitslosengeld 1 bekommen, als er noch gearbeitet hat. Ihm wurde zum 31.08.09 betriebsbedingt gekündigt. Ab 01.09.2009 bekommt er Arbeitslosengeld 1, die Ehefrau aber schon Hartz IV. Damit sind die beiden als Familie eine Bedarfsgemeinschaft. Die Sozialhilfe von der Frau wird so gemindert, dass die beiden eigentlich schon jetzt die gleichen Beträge erhalten, die sie erhalten würden, wenn sie beide voll Hartz 4 - Empfänger wären (vielleicht um 100€ mehr).
Was die ESt-Erklärung angeht, war es früher immer eine Zusammenveranlagung. Und genau das ist meine Frage, ob man durch die Gestaltung der ESt-Erklärung (z.B. durch die getrennte Veranlagung) das Geld = ESt Erstattung noch retten kann. Sprich, dass die Familie das Geld behalten dürfte.
Gruß
retsolk
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