Hallo Forum, ich brauche eure Hilfe.
Stehe nämlich gerad etwas auf dem Schlauch bzgl. der neuen Regelung bei Hotelübernachtungen und Frühstück.
Reisekosten des Unternehmers behandele ich wie folgt (Übernachtung mit Frühstück):
- Übernachtung = Betriebsausgabe
- Frühstück = nicht abzugsf. Betriebsausgabe
- Vorsteuerabzug für Übernachtung UND Frühstück
- Verpfleg.mehraufwand n. § 4 Abs.5 EStG = Betriebsausgabe
Aber wie sieht es beim Arbeitnehmer aus? Die Hotelrechnung inkl. Frühstück wird vom Konto des Unternehmers abgebucht. Über die Lohnabr. erhält der AN Verpflegungsmehraufwand. Wie ist das nun mit dem Frühstück aus der Hotelrechnung? Auch nicht abzugsf. BA? Vorsteuerabzug??

Stehe nämlich gerad etwas auf dem Schlauch bzgl. der neuen Regelung bei Hotelübernachtungen und Frühstück.
Reisekosten des Unternehmers behandele ich wie folgt (Übernachtung mit Frühstück):
- Übernachtung = Betriebsausgabe
- Frühstück = nicht abzugsf. Betriebsausgabe
- Vorsteuerabzug für Übernachtung UND Frühstück
- Verpfleg.mehraufwand n. § 4 Abs.5 EStG = Betriebsausgabe
Aber wie sieht es beim Arbeitnehmer aus? Die Hotelrechnung inkl. Frühstück wird vom Konto des Unternehmers abgebucht. Über die Lohnabr. erhält der AN Verpflegungsmehraufwand. Wie ist das nun mit dem Frühstück aus der Hotelrechnung? Auch nicht abzugsf. BA? Vorsteuerabzug??

