Innergemeinschaftlicher Handel mit IT Paragraph 25b?

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Innergemeinschaftlicher Handel mit IT Paragraph 25b?, Paragraph 25b und welche könnten noch folgen?
Hallo@all,

wir haben ein kleines Handelsunternehmen im Bereich IT Elektronik und verkaufen Europaweit alle möglichen Artikel.

In der Regel liefern unsere Lieferanten an Speditionen Europaweit die Artikel aus u d wir verkaufen aus der Spedition an unsere Kunden Europaweit weiter ohne die Waren nach Deutschland zu importieren.

Als Beispiel: Lieferant aus England liefert Artikel in die Tschechische Republik zur Spedition und wir verkaufen an unseren Kunden nach Polen zur Abholung  (FOB CZ) weiter.

Leider weiß mein Buchhalter nicht wie er das buchen soll und auch der Steuerberater ist etwas überfragt und muss sich wohl einlesen zu der Materie.
Vielelicht kann mir jemand helfen bzw hat eine ähnliche Handelsgesellschaft bzw Struktur.

Vielen dank.
Hi,
Es wird davon ausgegangen, dass ihr Unternehmen die deutsche UstD-Nr. Gegenüber allen Beteiligten verwendet. Dann folgendes:
In diesem Fall handelt es sich Nicht um ein Reihengesschäft bzw. Innergemeinschaftlichen Dreieckgeschäft, da die Lieferung von England nach Polen zu den Kunden abgebrochen wird. Da Ihr Unternehmen die deutsche UstD-Nr. Gegenüber dem englischen Unternehmer verwendet, gilt die Lieferung nach Tshechien für sie als Innergemeinschaftlicher Erwerb in Deutschland, solange sie in Tchechien keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. 3d.S.2 UstG. Das hat zur Folge, dass Ihr Unternehmen die Umsatzsteuer in Deutschland abführen muss, die Vorsteuer kriegt es aber nicht zurück. Par.15 Abs.1 Nr.3 Ustg. Dafür muss es sich in Tschechien für die umsatzsteuerlichen Zwecke registrieren lassen.  Sobald in TschECHIEN der i.g.Erwerb besteuert wird, kriegt es die Umsatzsteuer in Deutschland zurück. weiteren Lieferungen nach Polen haben keine umsatzsteuerlichen Konsequenzen.Das ist ein nicht Umsatzsteuerbarer Umsatz. Die Rechnung von der Spedition ist Reverse Charge.
Bearbeitet: Macaslaut - 21.01.2017 13:14:55
Hallo Macaslaut,

ja wir geben bei allen Rechnungen unsere Deutsche Umsatzsteuer ID an.
Hmm also müssen wir sehr sehr aufpassen und in Tschechien eine Umsatzsteuer ID anmelden!

Gibt es den kein anderen weg?
Da wir die Waren ja nicht nach Deutschland einführen.

Und vielen vielen dank erstmal für die erste Antwort.

Und noch eine weitere Frage kann man das noch im
nachhinein berichtigen, da unser alter "Steuerberater" es schon gemeldet hat!


Vielen vielen Dank schon mal.


Mit freundlichen Grüßen

Ibo Eve
Hi,

gemeldet heisst: der Steuerberater hat die Lieferung nicht als Innergemeinschaftlicher Erwerb behandelt. Das ist mir. E falsch. Trotzdem sollte man bei solchen komplizierten Sachverhalten die Hilfe von  den Fachleuten holen, die auch dafür bezahlt werden. Sie sollen das selber begründen, warum keine Umsatzsteuer in Deutschland abgeführt werden muss.

Es gibt vielleicht schon ein  Paar Varianten. Aber in deinem Fall ist das einfachste sich in Tschechien zu registrieren. Der Sinn und Zweck sind einfach: auf der Rechnung vom Englischen Unternehmer darf keine deutsche UstD-Nr auftauchen. Dann wird die Sache mit dem deutschen Fiskus nichts zu tun haben. Dort muss die tschechische UstD-Nr.stehen.
Hi,

naja aktuelle ist das Kind schon in Brunnen gefallen.

Und der "neue" Steuerberater muss jetzt schauen wie er das Kind aus dem Brunnen holt.

Für die Zukunft müssen wir wahrscheinlich schon eine Registrierung in CZ machen aber dies wollte ich vermeiden aif Grund der Mehrkosten(Steuebrater in CZ geschweigeden Buchhalter zusätzlich).

Gebe es einen anderen Weg der Buchung bzw irgendwelche weitere Paragraphen die ein "gebrochenes Dreicksgeschäft" darstellen kann bzw. erklärt ausser Paragraph 25b?

Danke für die Rückmeldung.

Ibo
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