Hallo Kollegen, ich hab' dieses Forum entdeckt und mich - in der Hoffnung auf qualifizierten Rat - mal schnell registriert. Also - im Moment kämpfe ich mit folgendem Problem:
Als selbstständige Buchhalterin betreue ich eine Kundin, die gerade eine UG gegründet hat. Sie hat das Stammkapital - 2.000,0 € bar eingezahlt - so weit - so klar! Sie ist einzige und auch geschäftsführende Gesellschafterin.
Jetzt hat Sie der UG ein Gesellschafterdarlehen gewährt. Gibt es irgendeine Art von Insolvenzsicherung oder wird das Darlehen im Falle der Zahlungsunfähigkeit automatisch als Eigenkapital angesehen???
Hat die Tatsache, ob ein Gesellschafterdarlehen eine Insolvenzabsicherung besitzt - wenn es so etwS GIBT - Einfluss auf die Wahl des Kontos, auf dem ich das Darlehen verbuche??
Für rasche Hilfe wäre ich dankbar!
Viele Grüße
die_buchhalterin
Als selbstständige Buchhalterin betreue ich eine Kundin, die gerade eine UG gegründet hat. Sie hat das Stammkapital - 2.000,0 € bar eingezahlt - so weit - so klar! Sie ist einzige und auch geschäftsführende Gesellschafterin.
Jetzt hat Sie der UG ein Gesellschafterdarlehen gewährt. Gibt es irgendeine Art von Insolvenzsicherung oder wird das Darlehen im Falle der Zahlungsunfähigkeit automatisch als Eigenkapital angesehen???
Hat die Tatsache, ob ein Gesellschafterdarlehen eine Insolvenzabsicherung besitzt - wenn es so etwS GIBT - Einfluss auf die Wahl des Kontos, auf dem ich das Darlehen verbuche??
Für rasche Hilfe wäre ich dankbar!
Viele Grüße
die_buchhalterin
