Ist das Konto 670 (SKR04) zulässig?

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[ geschlossen ] Ist das Konto 670 (SKR04) zulässig?
Ich bin erst seit 2 Monaten in der Firma  (als Praktikantin :-))
Während des Jahres wurde ein paar Buchungssätze über das Konto 670 GWG unter 410 € (SKR04) gemacht. Alle Beträge unter 150 €.
Existiert dieses Konto noch, ist es jetzt nur "überflüssig" geworden (wie ich in einem anderen Thema gelesen habe)?
Oder soll ich Ümbuchungen auf ein Aufwandskonto machen?
Hallo Glance,

da du leider geschrieben hast "unter dem Jahr" meinst du dieses Jahr oder letztes Jahr ? (Denke letztes)

Möchte dich hauptsächlich auf die neue "Wahl" Regelung bei GWGs hinweisen ab 01.01.10
Du musst dich am Jahresanfang entscheiden ob du die GWG bis 410 Euro Regelung nimmst oder die im letzten Jahr gültige Sammelpool Regelung. Diese ist das ganze Jahr beizubehalten.
Somit könnte das Konto GWG bis 410 Euro je nach deiner Wahl wieder zur Höchstform auflaufen  :mrgreen:

Die GWGs unter 150,- Euro hätten sofort aus Aufwand verbucht werden können.

Lg
Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Zitat
sroko quote:
Hallo Glance
Habe ich schon wieder vergessen alle zu begrüßen :oops:

Hallo Maik :-)

Zitat
da du leider geschrieben hast "unter dem Jahr" meinst du dieses Jahr oder letztes Jahr ? (Denke letztes)
Ich habe 2009 gemeint

Zitat
Möchte dich hauptsächlich auf die neue "Wahl" Regelung bei GWGs hinweisen ab 01.01.10
Ich sterbe gleich :-)
Ich habe eben die erste Regelung verstanden, jetzt muss ich mich durch neue durchkämfen.

Zitat
Du musst dich am Jahresanfang entscheiden ob du die GWG bis 410 Euro Regelung nimmst oder die im letzten Jahr gültige Sammelpool Regelung.
Und was ist für eine kleine Firma (oder für jede) besser? Ich habe leider keine Erfahrung :-)
Also GwG regeln gelten in der Regel für jeden.

Hiermal ne kleine Zusammenfassung zu den GwG-Regelungen:

Fibumarkt.de Fachbeitrag GWG: geingwertige Wirtschaftsgüter (ab 01.01.2008 und 01.01.2010)

VG Bookman
Zitat
Bookman quote:
Also GwG regeln gelten in der Regel für jeden.
Das verstehe ich. Ich meinte - welche von beiden ist besser.
Ich schätze, die GWG bis 410 Euro Regelung klingt besser, oder?

Danke für den Hyperlink!
Ich habe nicht gewusst, dass die Information sich da erneuert hatte.
Hallo Glance,

was nun genau besser ist, hängt vom Einzelfall ab.

Hast du einen hohen Gewinn und willst den unbedingt noch reduzieren, dann wäre die 410 Euro Regelung die bessere.

Ist dein Gewinn eh schon im Keller und du erwartest höhere Gewinne in den Folgejahren könnte der Pool besser sein, dies hängt aber auch noch davon ab, wieviel der GWG´s einen wert über bzw. unter 410 euro haben.

Muss man sich halt selber im Einzelfall durchrechnen, wobei ich glaube das bei den kleineren Betrieben, die Auswirkungen meist nicht so stark sein werden.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
Ansimi quote:
Muss man sich halt selber im Einzelfall durchrechnen, wobei ich glaube das bei den kleineren Betrieben, die Auswirkungen meist nicht so stark sein werden.
Vielen Dank, Andreas! Das Prinzip habe ich jetzt verstanden :-)
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