Ist eine Rückstellung zu bilden? Kauf einer Maschine.

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Ist eine Rückstellung zu bilden? Kauf einer Maschine.
Eine Maschine wurde gekauft. Der Gesamtkaufpreis ist bekannt; die Rechnung liegt vor. Die Rechnung sieht vor einen Teil des Kaufpreis in 2010 zu zahlen, den zweiten Teil in 2011.

Die Maschine befindet sich schon im Besitz, wird aber noch nicht genutzt. Der erste Teil wurde gezahlt.
Zum 31.12. erfolgt ein Ausweis der Maschine unter Anlagen im Bau in Höhe des ersten Teilbetrags.

Was mache ich mit dem zweiten Betrag?

Gar nichts; Rückstellung, Verbindlichkeit?
Wenn über eine im Besitz befindliche Maschine wirtschaftlich frei verfügt werden kann ist der Anschaffungsvorgang abgeschlossen.

In AiB sind zum Bilanzstichtag die gesamten Anschaffungskosten auszuweisen, ungeachtet der ratierlichen Zahlung!
Zum 31.12. d.GJ. ist eine Verbindlichkeit aus LuL i.H.d. noch nicht gezahlten/ erst im Folgejahr zu zahlenden Kaufpreisanteils auszuweisen.

Hinweis: Rückstellungen sind ein Instrument zur korrekten Aufwandsdarstellung im Erfolg des jeweiligen GJ.
Die Anschaffung einer Maschinen (Anschaffungskostengrenze für Aktivierung gilt hier als vorliegend) ist ein Vorgang der ausschließlich Bilanzpositionen und nicht den Erfolg beeinflusst.
MfG
Bearbeitet: togi - 27.06.2011 15:09:15
togi, Vielen Dank für deine Hinweise
Mir ist eben aufgefallen, dass wir hier von Anlagen im Bau sprechen --> das ist natürlich absoluter Unsinn!
Wenn die Maschine angeschafft (also betriebsbereit) ist, ist sie in der entsprechenden Position des Anlagenachweises  auszuweisen und entsprechend in das jeweilige Bestandskonto zu buchen (z.B. Maschinen und Anlagen...).
Anlagen im Bau sind eben auch "Anlagen die sich im Bau befinden", also noch nicht betriebsbereit sind und immer im Zusammenhang mit Herstellungskosten (also keinem Anschaffungsvorgang) stehen!
SORRY und
MfG
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