Folgender SV:
Am 31.12.07 betrug der Kassenbestand nach Inventur 2.050 EUR und nach dem Sachkonto "Kasse" 2.450 EUR. Der UN´er konnte die Differenz nicht aufklären. Er hat sie deshalb wie folgt bereinigt:
s.b. Aufwand 400 an Kasse 400 EUR
Was hätte er buchen müssen bzw. hätte er überhaupt etwas (erfolgswirksam) buchen dürfen?
Ich tendiere dazu, dass er nichts weiter hätte buchen dürfen... Suche aber nach der Begründung...
Grüüüße
Am 31.12.07 betrug der Kassenbestand nach Inventur 2.050 EUR und nach dem Sachkonto "Kasse" 2.450 EUR. Der UN´er konnte die Differenz nicht aufklären. Er hat sie deshalb wie folgt bereinigt:
s.b. Aufwand 400 an Kasse 400 EUR
Was hätte er buchen müssen bzw. hätte er überhaupt etwas (erfolgswirksam) buchen dürfen?
Ich tendiere dazu, dass er nichts weiter hätte buchen dürfen... Suche aber nach der Begründung...
Grüüüße