bei folgendem Thema brauche ich eure tolle Hilfe: Auf folgender Seite habe ich gelesen, dass man für die Buchung von Warenkäufen/-Verkäufen auf die Netto- und auf die Bruttomethode zugrückgreifen kann. Die Bruttomethode wird hier näher beschrieben und funktioniert wohl über das Wareneinkaufskonto (Aufwandskonto), das Warenverkaufskonto (Ertragskonto) und das Warenkonto (Bestandskonto). Hier der Link: https://www.rechnungswesen-info.de/buchungen_waren.html
Meine Fragen: 1. Weiter unten auf der Seite heißt es „Wareneingang – Bestandsmehrung = Wareneinsatz“. Auch wenn ich die Berechnungslogik verstehe: Wird nicht eigentlich die Bestandsmehrung durch die Differenz von Wareneingang und Wareneinsatz gebildet und nicht der Wareneinsatz über die Differenz aus Wareneingang minus Bestandsmehrung? Sprich: Die zuerst genannt Berechnung erfolgt ja im Rahmen des Kontoabschlusses oder? 2. Die Nettomethode wird nicht näher beschrieben. Auf einer anderen, nachfolgenden Seite finde ich diese Methode, hier ist allerdings das Wareneingangskonto ein Bestandskonto (sowohl bei der Netto- als auch bei der Bruttomethode). Welche Quelle stimmt nun? (https://www.betriebsausgabe.de/magazin/buchungen-der-warenkonten-brutto-und-nettomethode-3921/)
Meine Fragen: 1. Weiter unten auf der Seite heißt es „Wareneingang – Bestandsmehrung = Wareneinsatz“. Auch wenn ich die Berechnungslogik verstehe: Wird nicht eigentlich die Bestandsmehrung durch die Differenz von Wareneingang und Wareneinsatz gebildet und nicht der Wareneinsatz über die Differenz aus Wareneingang minus Bestandsmehrung? Sprich: Die zuerst genannt Berechnung erfolgt ja im Rahmen des Kontoabschlusses oder?
bestandsmehrung und wareneinsatz sind 2 verschiedene sachen. die bestandsveränderung ergibt sich durch die inventur und wird dann entsprechend gebucht. das ist nix anderes als die ermittlung des wareneinsatzes.
als Bsp: AB Waren: 5.000 Wareneinkauf: 4.000 Wareneinsatz: 3.000
wenn du die bestandserhöhung von 1.000 von den 4.000 für Wareneinkauf abziehst, dann kommst bei den 3.000 für Wareneinsatz raus. und wenn du von den 4.000 wareneinkauf die 3.000 wareneinsatz abziehst, hast du die bestands- veränderung von 1.000.
die Netto-Methode wird deshalb nicht weiter beschrieben, weil dabei Aufwendungen und Erträge verrechnet werden und das stellt einen Verstoß gegen §246 Abs. 2 HGB dar.
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