Kfz-Leasing mit mit unterschiedlichen Steuersätzen

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Kfz-Leasing mit mit unterschiedlichen Steuersätzen, Kfz-Leasing mit VST buchen
Hallo, ich habe irgendwie einen Knoten im Kopf und brauche dringend Hilfe.
Ich habe eine KFz-Rechnung mit 16 % für einen Autokauf in HÖhe von 17035,33 € inkl. 16 % Mwst. Soweit so gut. Würde ich buchen Kfz, VST an Kreditor.
Jetzt bekomme ich eine Kreditabrechnung über den Autokauf mit 19 % also in Höhe von 17475,90 € als Nettodarlehen mit Zinsen. Wie buche ich das?
Die monatliche Rate beträgt 234,98 € mit einer Schlusszahlung von 5940,00 €.
Buche ich Kreditor an Darlehen? Aber dann passt die Summe nicht.
Darf ich die Vorsteuer bei meiner 1. Buchung überhaupt schon ziehen? Und wenn ja, wie verbuche ich die Leasingraten, mit VST oder ohne?

Vielen DAnk für Eure Hilfe.
Hallo kathi,

will versuchen dir dabei zu helfen den Knoten im Kopf zu lösen.

1. Ich setze voraus ihr seid Bilanzierer und bucht alles über Debitoren und Kreditoren.
   Du verbuchst hier nur die Rechnungen ohne Bankberührung d.h. Geldeingang bleibt erst mal unberücksichtigt.
   Ich setze voraus, das gekaufte Auto soll geschäftlich genutzt also ein Geschäftsauto sein.
   Wegen der Fälligkeit des Vorsteuerabzugs solltest du wissen, ob ihr die IST oder die SOLL Versteuerung gewählt habt.
   Wenn ihr IST Versteuerung habt, ist die Vorsteuer erst zum Zeitpunkt der Zahlung fällig, bei SOLL Versteuerung in dem Zeitpunkt
   wo die Rechnung erstellt wird.. Aber da ihr vorsteuerabzugsberechtigt seid, kannst du die Vorsteuer ziehen.
   Um zu prüfen, ob die Vorsteuer von 16.% stimmt, sollte ich bzw, die Community hier das Kaufdatum des Autos wissen und auch
   noch wichtig, wann das Fahrzeug bei euch auf dem Hof gewesen ist.

   Der erste BS lautet, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
   PKW netto   14685,63   an Kreditor
   Vorst.             2349,70

2. Es liegt dir die Kreditabrechnung vor.
   Da habe ich lange überlegt und dann bin ich ich stutzig geworden  :denk: , weil du was von Leasingraten geschrieben hast.
   Es kann nicht sein, dass gleichzeitig ein Autokauf stattgefunden hat und dann das gleiche Auto geleast sein soll mit anschließender
  Abschlussrate zum Kauf des Fahrzeugs.

   Also bitte Vertrag anschauen und Prüfen. Handelt es sich wirklich um einen Leasingvertrag oder ist das ein Finanzierungsvertrag
   von einer Autobank ?  :read:  Also eine klassische Autofinanzierung über die Aufnahme eines Darlehens.?
  Dann lass dir den Kreditvertrag vorlegen und nicht nur eine Kreditabrechnung.
   Dann sind die Raten keine Leasingraten sondern ganz normale Kreditraten.

   Es kann auch sein, dass es zwei unterschiedliche Fahrzeuge sind.
   Das eine gekauft und über Darlehen finanziert, ein anderes geleast...
   Na ja passt auch nicht so ganz... ;)


   Als nächstes würde ich auch den Steuerbetrag von 19 % prüfen.
   Dazu müsste man wissen, wann der Vertrag abgeschlossen worden ist und wann das Auto übergeben worden ist, also auf dem Hof
   oder vor der Tür stand fahrbereit.

   Bei einem Darlehen fallen auch Kreditkosten, Disagio etc. an. Dann müsste man auch die Laufzeit wissen.

  Bei einem Leasingfahrzeug bucht man die Leasingraten, die ja meistens vom Geschäftskonto abgebucht werden über folgende
 Konten:

 "Mietleasing KFZ" netto + abziehb. Vorst. 19% (wenn geprüft) an Bank. (gemeint ist hier das Geschäftskonto)

 Die Abrechnung der Leasingbank wäre dann das Pendant dazu, also das Spiegelbild zu den Abbuchungen auf dem Geschäftskonto.
 Mann könnte dann Bank 2 im Programm anlegen mit Leasingbank bezeichnen und dort die Gegenbuchungen machen.
 Die Schlussrate stellt eine der 3. Varianten da und käme einem Kauf des Leasingfahrzeugs gleich, deshalb müßte man die anders
 verbuchen.

 LG
Zitat
kathi1212 schreibt:
Darf ich die Vorsteuer bei meiner 1. Buchung überhaupt schon ziehen?

Ja, wenn ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde oder ein Leasingvertrag, in dem ausdrücklich  festgelegt wurde, dass mit der letzten Schlussrate die Eigentumsübertragung auf den Leasingnehmer erfolgt. In dem Fall handelt es sich um eine Lieferung, die schon im 2020 bewirkt ist. BMF-Schreiben vom 18.03.2020. Falls diese Klausel im Vertrag fehlt   darfst du die Vorsteuer erst mit den Ratenzahlungen ziehen.

Du buchst dann im ersten Fall: KFz +Vorsteuer an Darlehen 17.035 Euro
Monatlich: Zinsen +Vorsteuer an Darlehen
                    Darlehen( Zahlung)an Bank
Bearbeitet: Macaslaut - 10.01.2021 10:57:10
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