Hi,
ne Freundin von mir hat sich 2005 selbstständig gemacht. Damals hatte sie einige Anschaffungen getätigt und hat dafür vom FA die Vorsteuer gezogen. Das FA hat damals ca. 8000,- € ausgezahlt. Nun sind die Umsätze aber sehr gering und sie möchte nun auf die Kleinunternehmerregelung umsteigen.
Ihr Steuerberater hat ihr dazu mitgeteilt, dass sie mindestens 5 Jahre lang umsatzsteuerpflichtig bleiben muss, wegen der damaligen Auszahlung der Vorsteuer für die Anschaffungen. Hat jemand schon mal davon gehört und weiß vielleicht sogar die entspechenden Gesetzesgrundlagen?
Danke schon mal.
LG
ne Freundin von mir hat sich 2005 selbstständig gemacht. Damals hatte sie einige Anschaffungen getätigt und hat dafür vom FA die Vorsteuer gezogen. Das FA hat damals ca. 8000,- € ausgezahlt. Nun sind die Umsätze aber sehr gering und sie möchte nun auf die Kleinunternehmerregelung umsteigen.
Ihr Steuerberater hat ihr dazu mitgeteilt, dass sie mindestens 5 Jahre lang umsatzsteuerpflichtig bleiben muss, wegen der damaligen Auszahlung der Vorsteuer für die Anschaffungen. Hat jemand schon mal davon gehört und weiß vielleicht sogar die entspechenden Gesetzesgrundlagen?
Danke schon mal.
LG