Korrektes Buchen von Nutzungsrechten Fotos aus USA inklusive Steuer

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Korrektes Buchen von Nutzungsrechten Fotos aus USA inklusive Steuer, Buchen von Nutzungsrechten Fotos aus Drittland inklusive Steuer
Hallo liebe Community,

ich bin neu hier und bebnötige zeitnah eine aussagefähige und verlässliche Info für mein Problem.

Vorab-Info:
Als Kapitalgesellschaft (UG) liegt die IST-Besteuerung zugrunde. Vorsteuer-Abzugsberechtigung ist gegeben. Lexware wird benutzt, SKR04.
Branche: Marketing-Dienstleistungen für Dritte.

Ich habe Stockfotos (bei Firma Depositphotos) aus den USA gekauft (für Marketing-Broschüren von Kunden) und dafür eine Rechnung über 200 USD erhalten. Bei der Begleichung der Rechnung wurde der USD-Wert seitens der Bank in EUR umgerechnet (=178,64 EUR). Zudem sind Gebühren seitens der Bank angefallen (35,00 EUR). Soweit so gut.

Wie ist der Erwerb der Nutzungsrechte aus dem Drittland am besten und korrektesten zu buchen?

Meine Idee war folgende:

5551 (Wareneingang in Drittland steuerbar) 178,64 EUR
1406 (Abziehbare Vorsteuer 19%) 33,94 EUR
6855 (Nebenkosten des Geldverkehrs) 35,00 EUR

an

1800 (Bank) 213,64 EUR
1433 (Bezahlte Einfuhr-Ust) 33,94 EUR

Habe bereits stundenlang recherchiert, bin mir aber nicht sicher. Denn:

1.) Sind an mich gewährte Nutzungsrechte für Fotos überhaupt 'Waren'? Dienstleistungen sind es m.E. nach nicht. Innerhalb der BRD würde ich das Sachkonto 6837 nehmen, aber USA ist ja bekanntermaßen ein Drittland.
2.) ist das Sachkonto 1433 korrekt? Ich habe die Einfuhr-Ust ja nicht 'bezahlt' im klassischen Sinn (so wie ich es bei einem Spediteur tun müsste, der mir Waren anliefert). Die 33,94 EUR wurden von mir lediglich händisch errechnet, da die Re. von Depositphotos ja nur einen Nettobetrag ausweist. Zugleich ist der Betrag aber von mir bei der USt.-Voranmeldung zu berücksichtigen, sprich aufzuführen und gleich wieder abzusetzen, obgleich die Steuer gar nicht abfließt. Zeigen muss ich sie ja in der Buchhaltung trotzdem, da ich will, dass sie bei der USt.-Voranmeldung berücksichtigt wird und ebenso bei der USt.-Jahresmeldung.
3.) Ist Sachkonto 1406 für Drittland auch korrekt? Oder besser 1407?

Falls mein Buchungssatz falsch sein sollte, dann bitte ich zeitnah um einen besseren Buchungsvorschlag.

Gerne können wir auch kurz telefonieren. Meine Rufnummer lautet: 0176/84485910.

Besten Dank im Vorfeld!

Freundliche Grüße

JuergenW
Hallo Jürgen,

das Herunterladen von Fotos aus dem Internet bzw. die Überlassung von Nutzungsrechten an Fotos ist eine Dienstleistung. Eine (Waren-)Lieferung liegt nicht vor, weil kein Gegenstand übereignet wurde. Sofern die Überlassung der Nutzungsrechte den Charakter der Leistung bestimmt (was ich hier bejahen würde), beträgt der Umsatzsteuersatz nur 7 % (§ 12 Absatz 2 Nummer 7 Buchstabe c UStG). Letztendlich ist es egal, ob 7 oder 19 %, weil der abzuführenden Umsatzsteuer immer ein Vorsteuerabzug in gleicher Höhe gegenübersteht. Im Ergebnis läuft es auf ein Nullsummenspiel heraus.

Einfuhrumsatzsteuer wird nicht fällig, da kein Gegenstand eingeführt wurde. Du schuldest aber die Umsatzsteuer nach § 13b Absatz 2 Nummer 1 UStG für die sonstige Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers.

Ich hoffe, das hilft Dir ein wenig. Welche Konten nun genau anzusprechen sind, kann ich Dir leider nicht sagen. Vielleicht kann ja jemand anders helfen.

Gruß
Gustav
Ist das Nutzungsrecht an den Fotos kurzfristig oder längerfristig vergeben worden.
Danach wäre doch die Frage, ob man dieses nicht auch als Immaterielles Wirtschaftsgut aktivieren könnte. (korrekter Steuerabzug mal angenommen)
Bearbeitet: Mike_Behrendt - 10.07.2016 02:30:41
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