Hallo,
ich biete meinen Kunden an, über mich eine Domain (z.b. meine-domain.de) zu registrieren.
Hierzu registriere ich die Domain bei einem Lieferanten und erhalte von diesem einmal jährlich für jede registrierte Domain eine Rechnung.
Eine Domain, die mir für z.B. 8 EUR / Jahr in Rechnung gestellt wird, stelle ich meinem Kunden dann z.B. für 12 EUR / Jahr in Rechnung.
Es handelt sich also nicht um Werbungskosten, weil die Domain nicht für meine eigene Webseite dient.
Auf welches Aufwandskonto verbuche ich nun eine Eingangsrechnung für die einjährige Miete einer Domain im SKR 03? 4964 ("Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen, Konzessionen)")?
Danke & Gruß
Philipp
ich biete meinen Kunden an, über mich eine Domain (z.b. meine-domain.de) zu registrieren.
Hierzu registriere ich die Domain bei einem Lieferanten und erhalte von diesem einmal jährlich für jede registrierte Domain eine Rechnung.
Eine Domain, die mir für z.B. 8 EUR / Jahr in Rechnung gestellt wird, stelle ich meinem Kunden dann z.B. für 12 EUR / Jahr in Rechnung.
Es handelt sich also nicht um Werbungskosten, weil die Domain nicht für meine eigene Webseite dient.
Auf welches Aufwandskonto verbuche ich nun eine Eingangsrechnung für die einjährige Miete einer Domain im SKR 03? 4964 ("Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen, Konzessionen)")?
Danke & Gruß
Philipp
Bearbeitet:
philippd - 04.06.2015 01:12:43