Mehrwertsteuersenkung bei Anzahlungen

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Mehrwertsteuersenkung bei Anzahlungen, bereits versteuerte Anzahlung
Hallo,

wir nehmen für unsere Handwerkstätigkeit Anzahlungen (SKR03, Kto. 8430 - Automatikkonto). Diese wurden im ersten Halbjahr mit 19 % versteuert (also Steuer ist abgeführt). Nun wird die Schlussrechnung gestellt - mit 16 % MwSt. -- Wie erreiche ich, dass mir die Differenz (also 3%) wieder erstattet wird. - WIe muss ich buchen -- und wie sieht das Voranmeldungsformular dazu aus?

(Ich bin nicht sicher, ob ich die Frage beim richtigen "Thema" angelegt habe. -- Wenn nein: bitte gerne antworten, dann versuche ich es beim "richtigen" Thema.)

Danke an alle Helfenden

Ulla
[CODE]- WIe muss ich buchen[/CODE]

Genauso,  wie vorher, als es keine Steueränderung gegeben hat, nur eben mit veschiedenen Steuersätzen.

Forderunge an UE
                           Umsatzsteuer 16%

Erhaltene Anzahlungen netto

Umsatzsteuer 19%

                                                        an Forderungen

In die Zeile 26 geht dan der Minusbetrag ( Erhaltene Anzahlungen) rein.
Bearbeitet: Macaslaut - 16.07.2020 10:52:40
Hallo Macaslaut,

danke für die Antwort. Ich bin nicht sicher, ob ich es richtig verstehe. (Ich bin übrigens IST-Versteuerer).

Angenommen die Anzahlung war im April - gebucht und versteuert.

Jetzt im Juli erstelle ich die Schlussrechnung.

Verstehe ich das richtig, dass ich die Buchung der Anzahlung praktisch "rückgängig" mache (damit meine ich "gegengleich" buche) und dann die Buchung erneut mit 16% USt vornehme?
Wenn ja: zu welchem Zeitpunkt? Buchungen im Juli?

Danke nochmal

Ulla
genauso ist es: die ganze Arbeit wird mit 16% belastet und die Anz. mit 19% werden im Juli rückgängig gemacht!  Auch die Rechnungsstellung muss so aussehen, dass der Kunde davon etwas hat: nämlich 3% weniger vom netto!

M.
"Auch die Rechnungsstellung muss so aussehen, dass der Kunde davon etwas hat: nämlich 3% weniger vom netto!"

Muss man doch nicht. Man kann das machen oder auch nicht.
Hallo,

die Buchung an sich ist mir jetzt klar. Aber nochmal die Frage mit dem Buchungsdatum.


Ich hab im April Anzahlungen gegen Bank gebucht. --

Das mach ich mit Buchungsdatum Juli rückgängig und buche wieder Anzahlungen gegen Bank nur mit anderem Steuersatz (und entspr. anderem Steuerkonto) - und auch das mit Buchungsdatum Juli ?????


Vielen Dank für die Hilfe  :)

Gruß
Zitat
Ulla Göbel schreibt:
und auch das mit Buchungsdatum Juli ?????

Ja.

Zitat
Macaslaut schreibt:
In die Zeile 26 UstvA Juli  geht dan der Minusbetrag ( Erhaltene Anzahlungen) rein.
Bearbeitet: Macaslaut - 20.07.2020 08:57:01
Ok. So mach ich's.

Danke nochmal

Gruß

Ulla
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