Mietaufwand ohne Rechnung bzw. Mietvertrag buchen

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
[ geschlossen ] Mietaufwand ohne Rechnung bzw. Mietvertrag buchen
Hallo zusammen,

ich bin wirklich gespannt, ob mir hierbei jemand helfen kann:

Fall:
1. Eine GmbH mietet Parkplätze ohne schriftlichen Mietvertrag bzw. Dauerrechnung. Somit liegt schon mal keine Möglichkeit für Vorsteuerabzug vor, oder?
2. Die Miete wird als Aufwand gebucht. Natürlich brutto. Als Beleg dient der Kto-Auszug.
3. Die GmbH weiß, dass der Vermieter eine Dienstleistungsfirma hat. Ob als EU ist nicht bekannt. Auch nicht, ob der vermietete Parkplatz zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen gehört.

So, nun zu den Fragen:

1. Was ist für die GmbH vorteilhafter: auf einen schriftlichen Mietvertrag + Dauerrechnung zu verzichten und weiterhin den Aufwand brutto zu buchen oder auf Mietv. + Dauer-RG zu bestehen, um den Aufwand mit Vorsteuerabzug zu buchen? (von dem möglichen Ärger mit dem Vermieter mal abgesehen)  :wink:

2. Reicht der Kto-Auszug als Beleg für ein mündliches Mietverhältnis aus, wenn zum Jahresende noch Mietzahlungen zu leisten sind und die offenen Mieten als Aufwand gebucht werden sollen?

3. Ist die GmbH strafbar zu machen, falls der Vermieter die Mieteinnahmen trotz USt-Pflicht nicht versteuert? :oops:

Wie bisher schon freue ich mich auf hilfreiche Antworten!!!


Viele Grüße

minibine
Hallo Minibine,

der Sachverhalt lässt einige Punkte offen, aber ich versuch's mal unter der Voraussetzung, dass der Vermieter kein Ausländer ist:

zu 1.: Ein Mietvertrag bzw. eine Rechnung wären mit Sicherheit besser, schon allein wegen des Nachweises. Durch den Abzug der im Überweisungsbetrag enthaltenen Vorsteuer wird die Sache billiger.

zu 2.: Bei Kontoabgängen ohne jeden Hintergrundbeleg wird jeder Prüfer hellhörig. Auch wenn bezüglich des Mietvertrags Formfreiheit gilt.

zu 3.: Die GmbH macht sich ohnehin nicht strafbar. Wenn überhaupt nur die handelnden natürlichen Personen. Ob der Vermieter seine Umsätze versteuert, muss die GmbH nicht prüfen. Allerdings geraten die Verantwortlichen der GmbH in die Nähe der Beihilfe, wenn sie trotz Rechnungserteilungspflicht des Vermieters dauerhaft auf eine Rechnung verzichten.

Gruß
Gustav
Hallo, minibiene,

1. ohne gesonderten USt-Ausweis kein Vorsteuerabzug - also ohne Vermieter geht es nicht
Wenn im Vertrag keine Vorsteuer separat ausgewiesen ist, kein Vorsteuerabzug. Er wird ungern auf 19 % Miete verzichten wollen und dies nachtäglich vereinbaren.

2. Mietverträge bedürfen der schriftlichen Form, darin sollte auch angegeben sein, ob eine feste Miete oder ein sich ändernder Betrag (Nebenkostenvorauszahlung?) zu zahlen ist. Miete ist eigentlich immer einer fester Betrag. Es riecht in diesem Fall nach einer Mischung aus Miete und Nebenkostenbestandteilen.
Kein Prüfer dürfte diese unklaren Verhältnisse ohne eine schriftliche Abrechnung akzeptieren, mit oder ohne Vorsteuerausweis. So gehört der Sachverhalt in eine Gefälligkeitszahlung und samt USt. nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (keine Privatentnahme, da GmbH).

3. Wenn der Vermieter keine Vorsteuer ausweist, dürfte erwohl auch keine USt. abführen. Wenn er unternehmerisch tätig ist, die Ausgaben für die Erzielung der Mieteinnahmen der Vorsteuer unterworfen hat, hat die Mieteinnahmen der USt. zu unterwerfen, auch wenn er von dem Mieter keine um 19% höhere Miete erhalten hat. Wenn er auffliegt, zahlt er die USt. an das FA, also kein durchlaufender Posten für ihn. Wobei die "Nachzahlung" nicht steuermindernd als Betreibausgabe geltend gemacht werden kann.

Es also sinnvoll einen klaren schriflichen Mietvertrag zu aufzusetzen, mit Mietbetrag, USt-Ausweis, Zahlbetrag, Nebenkostenanteile (Strom, Wasser, Müllabfuhr, Grundsteuer usw.) ja oder nein. Bei Änderungen immer eine neue Anlage zum Vertrag und/oder eine separate Nebenkostenabrechnung.

Ich hoffe dies hat geholfen.

Gruß
Wilfried
Lieber Gustav, lieber Wilfried,

an dieser Stelle schon mal herzlichen Dank für eure Antworten, und das am Sonntag!

:arrow: Gustav, was meinst du mit "Nähe der Beihilfe"? Ist damit Steuerhinterziehung oder sowas gemeint?

:arrow: Wilfried, dieser Begriff "Gefälligkeitszahlung" ist mir nicht geläufig, welches Kto würdest du im SKR 03 auswählen, wenn es keine Betriebsausgabe ist?

Bezüglich der Form des Mietvertrages: laut wikipedia kann es auch einen mündlichen Mietvertrag geben. Ich glaube, einen Stellplatz kann man auch nicht als Grundstück bezeichnen, oder?

Helau,

minibine
Ja, ich meine Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Natürlich ist ein Stellplatz ein Grundstücksteil. Und wenn sogar für Wohnräume mündliche Mietverträge geschlossen werden könen (vgl. § 550 BGB), muss das erst recht für Stellplätze möglich sein.

Wenn die Stellplätze tatsächlich angemietet werden handelt es sich - ganz objektiv - mE auch nicht um eine Gefälligkeitszahlung. Eine solche läge nur vor, wenn die Zahlungen - auch wieder ganz objektiv betrachtet - keinerleit wirtschaftlichen Hintergrund hätten. Aber das ist tatsächlich nicht der Fall. Natürlich wird ein Prüfer versuchen, den Betriebsausgabenabzug kaputt zu machen. Aber ich würde ihm nicht noch durch eine entsprechende Buchung Argumente liefern.

Gruß
Gustav
Hallo, minibine,

der SKR03 bietet in der Kontengruppe 4651 bis 4655 einige Konten an, aber freiwillig für eine Stellplatzmiete benutzen? Auf keinen Fall.

Ich würde mich hinsetzen, in Word eine Vereinbarung entwerfen, die alle notwendigen Angaben enthält, Beschreibung des Stellplatzes (Lage, Größe), die Miete, darin enthaltene USt., Zahlungsweise, Beginn (rückwirkend), Kündigung und von beiden Seiten unterschreiben lassen.

Wenn der Vermeiter sich weigert, dann würde ich Ihm in Absprache mit dem Geschäftsführer eine schrifliche Bestätigung schicken. Er kann dann damit unternehmen was er möchte.

Eine mündliche Absprache und ein Dauerauftrag mit Angabe des Verwenundsgzwecks (selbst mit USt-Ausweis) wird bei einer Betriebsprüfung kritisch betrachtet. Eine ordnungsgemäße Buchhaltung sollte auf eine besseren Basis fundieren.

Gruß
Wilfried
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Stellen Sie sich vor, Sie sind Teil eines bodenständigen Unternehmens, das seit 1936 mit Herz und Verstand Landwirte, Gartenbauer und Gewerbetreibende begleitet. Wir legen viel Wert darauf, nah am Menschen zu sein: nah an unseren fast 600 Mitarbeitenden und nah an unseren Mandantinnen und... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Haushalt
Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist ein Wirtschaftsunternehmen des Freistaats Bayern. Mit rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei LOTTO Bayern und den Bayerischen Spielbanken sorgen wir für verant­wortungs­bewusstes Glücksspiel mit einem technisch sicheren Spielablauf fü... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Leiter (m/w/d)
Sie übernehmen als kaufmännischer Leiter (m/w/d) die Verantwortung für die Führung Ihres Teams und unterstützen den Geschäftsführer der Lorenz GmbH & Co. KG bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Steuerung des Unternehmens. Fachlich berichten Sie an die in München ansässige BRUNATA... Mehr Infos >>

Abteilungsleitung (gn*) Controlling – Planung, Berichtswesen und Investitionsmanagement
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Führungsexpertise im Geschäftsbereic... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Sie suchen einen erfüllenden Job, der 365 mal im Jahr Sinn ergibt? Bewerben Sie sich bei der NGD! Erziehen – Fördern – Pflegen – Heilen … Mit rund 70-jähriger Erfahrung im sozialen Dienstleistungsbereich wirkt die Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie mit ihren ca. 5.700 Mitarbeitenden in rund 3... Mehr Infos >>

Gehaltsbuchhalter*in
Wir suchen Persönlichkeiten mit großer Begeisterung für die Payroll. Sie können sich gut organisieren und suchen eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe in einem modernen Sende­unternehmen? Dabei mögen Sie die Heraus­forderung, sich mit permanent neuen Themen auseinander­zusetzen,... Mehr Infos >>

Finanzprüfer*in (w/m/d)
Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist inner­halb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadt­verwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiter­entwickeln. Wenn Sie Teil un... Mehr Infos >>

Buchhalter*in (w/m/d)
Das Leibniz-Institut für Virologie (LIV) ist eine selbst­ständige Forschungs­einrichtung für biomedizinische Grundlagen­forschung und nimmt als Stiftung bürger­lichen Rechts und Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft national und inter­national eine Spitzen­stellung ein. Das LIV ist auf dem Fo... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>