Der Großhändler X hat im Dezember 2009 1000 Hemde zum Einzelpreis von
10,00€ eingekauft, die er im Februar/März für 15,00€ verkaufen möchte.
Die eigenen Lager-, Fianzierungs-, Transport- und Verwaltungskosten werden mit 3,00 € pro
Hemd kalkuliert. Schon Ende Januar 2010 stellt sich heraus, dass sie Hemde nur für
12 €/Stück verkauft werden können.
Wie sind die Hemde in der Handels- und Steuerbilanz zum 31.12.2010 anzusetzen?
Begründen Sie die Wertansätze unter Angabe der handels- und steuerrechtlichen
Bilanzierungsvorschriften!
Meine Lösung
BS: SB 12000 €
+ Außerplanmäßige Abschreibung 1000 €
an fertige Erzeugnisse und Waren 12000 §253 IV HGB strenges Niederstwertprinzip
Würde sagen der Wert ist von Dauer: HB=StB gem.§ 6 I Nr.2 S.2 EstG
Meine Frage ist das so richtig?Bin mir da mit 3 EUR/Stk. nicht so sicher, ob die jetzt zu Anschaffungskosten gehören...
10,00€ eingekauft, die er im Februar/März für 15,00€ verkaufen möchte.
Die eigenen Lager-, Fianzierungs-, Transport- und Verwaltungskosten werden mit 3,00 € pro
Hemd kalkuliert. Schon Ende Januar 2010 stellt sich heraus, dass sie Hemde nur für
12 €/Stück verkauft werden können.
Wie sind die Hemde in der Handels- und Steuerbilanz zum 31.12.2010 anzusetzen?
Begründen Sie die Wertansätze unter Angabe der handels- und steuerrechtlichen
Bilanzierungsvorschriften!
Meine Lösung
BS: SB 12000 €
+ Außerplanmäßige Abschreibung 1000 €
an fertige Erzeugnisse und Waren 12000 §253 IV HGB strenges Niederstwertprinzip
Würde sagen der Wert ist von Dauer: HB=StB gem.§ 6 I Nr.2 S.2 EstG
Meine Frage ist das so richtig?Bin mir da mit 3 EUR/Stk. nicht so sicher, ob die jetzt zu Anschaffungskosten gehören...