befasse mich noch nicht wirklich lange mit dem Thema Buchführung, bin jedoch jetzt mehr oder weniger dazu gezwungen. Ich vermute mal, dass ich hier in dieser Community gut aufgehoben bin und ich noch einiges lernen kann
Konkret geht es gerade um folgenden Fall:
Mal angenommen, man hat einen Vertrag mit einem Lieferanten abgeschlossen der vor sieht, dass der Lieferant für den Zeitraum 01.10.2009 bis 31.01.2010 Waren kontinuerlich liefert. Zum Bilanzstichtag (31.12.) liegt jedoch noch keine Rechnung vor. Es sind ferner auch noch keine (Voraus)Zahlungen erfolgt. Die Rechnung kommt erst Mitte Februar und wird auch erst dann bezahlt. Tag der Bilanzaufstellung ist der 31.03.2010. Wie ist nun zu buchen ?
Ich würde an dieser Stelle hingehen und den Betrag auf der Rechnung abgrenzen und dann in 2009 wie folgt buchen:
per Materialaufwand an Verbindlichkeiten LuL (in Höhe des Betrages der auf das GJ 2009 entfällt).
In 2010 würde ich dann über den gleichen Buchungssatz den "Rest" buchen. Ich habe jetzt die USt vernachlässigt. Was wäre denn damit (USt)? Stimmen meine Buchungssätze überhaupt ?
da die Rechnung vor der Bilanzaufstellung noch eingeht und die Ursache der Rechnung im Vorjahr liegt, greift hier die Wertaufhellung des § 252 (1) Nr. 4 HGB. Dies hast du also richtig erkannt.
Ebenfalls richtig ist das du nun durch die Wertaufhellung eine vbk. für die bezogenen Waren in 2009 bildest und damit auch das Kto. Wareneinkauf erhöhst.
Bezgl. der Ust. gilt § 15 (1) Nr. 1 wonach die Vst. erst gezogen werden darf wenn eine korrekte Rechnung vorliegt, ergo nix mit Vst. in 2009 aber die komplette Vst. mit Rechnungserhalt in 2010.
Gruß
Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Das mit der USt ist jetzt auch klar, danke Jetzt ist mir allerdings noch ein anderer Gedanke gekommen. Was wäre denn, wenn der Abschluss zum Ende des Montas Feb. aufgestellt wird und die Rechnung über diesen Vorgang noch nicht vorliegt. Was würde man denn machen ? Leistung bereits bezogen, aber noch keine Rechnung vorhanden ? Müsste man dann in Höhe der geschätzen Aufwendungen für 2009 eine Rückstellung bilden ?
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