Private Nutzung von gemietetem Geschäftseigentum

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Private Nutzung von gemietetem Geschäftseigentum
Folgendes Szenario: Ein Handwerker mietet eine Kopierer für seinen Betrieb (Papier und Tinte etc. inklusive) für 1.000€ (Umsatzsteuer kann vernachlässigt werden) im Jahr, jedoch nutzt der Eigentümer den Kopierer auch für private Zwecke (50% aller Kopien). Die Miete wird per Banküberweisung beglichen und in voller Höhe als Aufwand verbucht.
Dieses Szenario muss nun in Form von zwei Buchungssätzen verbucht werden, allerdings ist mir schleierhaft wie  :denk:
Ist es nicht eigentlich vollkommen irrelevant, dass der Eigentümer den Kopierer privat verwendet, da die Kosten trotzdem gleich bleiben?
Muss ich dann einen Buchungssatz für die Begleichung der Forderung und einen andern für die Verbuchung als Aufwand verwenden?
:wink1:  Hallo Paul11,

Zitat
Paul11 schreibt:
Ist es nicht eigentlich vollkommen irrelevant, dass der Eigentümer den Kopierer privat verwendet, da die Kosten trotzdem gleich bleiben?

Nein, es ist nicht irrelevant, da hier ein Geldwerter Vorteil vorliegt, welcher ausgeglichen werden muss.

Zitat
Paul11 schreibt:
Muss ich dann einen Buchungssatz für die Begleichung der Forderung und einen andern für die Verbuchung als Aufwand verwenden?

Natürlich es sind zwei verschiedene Sachverhalte, welche getrennt von ein ander betrachtet und gebucht werden müssen.

Zitat
Paul11 schreibt:
(Umsatzsteuer kann vernachlässigt werden)

Ahhhhh, ha.. Oookkkaay  :denk:

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
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