Folgendes Szenario: Ein Handwerker mietet eine Kopierer für seinen Betrieb (Papier und Tinte etc. inklusive) für 1.000€ (Umsatzsteuer kann vernachlässigt werden) im Jahr, jedoch nutzt der Eigentümer den Kopierer auch für private Zwecke (50% aller Kopien). Die Miete wird per Banküberweisung beglichen und in voller Höhe als Aufwand verbucht.
Dieses Szenario muss nun in Form von zwei Buchungssätzen verbucht werden, allerdings ist mir schleierhaft wie
Ist es nicht eigentlich vollkommen irrelevant, dass der Eigentümer den Kopierer privat verwendet, da die Kosten trotzdem gleich bleiben?
Muss ich dann einen Buchungssatz für die Begleichung der Forderung und einen andern für die Verbuchung als Aufwand verwenden?
Dieses Szenario muss nun in Form von zwei Buchungssätzen verbucht werden, allerdings ist mir schleierhaft wie

Ist es nicht eigentlich vollkommen irrelevant, dass der Eigentümer den Kopierer privat verwendet, da die Kosten trotzdem gleich bleiben?
Muss ich dann einen Buchungssatz für die Begleichung der Forderung und einen andern für die Verbuchung als Aufwand verwenden?