Privateinlagen bei der GmbH

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Hallo Ihr Lieben,

wie buche ich folgenden Fall?

Mein Chef (Geschäftsführer aber nicht Gesellschafter) hat einen PC aus seinem Privatvermögen der GmbH zur Verfügung gestellt. Privateinlagen gibts ja in dem Sinne bei der GmbH nicht. Aktivieren muss ich den PC ja, aber gegen welches Konto buch ich das?? :roll:

Danke schon mal!!
Gruß
die Ponschie
Hallo,

warum kauft die GmbH den Rechner nicht einfach? Notfalls nur für 1 EUR, wenn der GF damit leben kann. Ansonsten würde ja noch die Leihe bleiben. Damit würde die Aktivierung entfallen und Du müsstest nur eine eventuelle Leih-/Mietgebühr buchen.

gruß, Buchi
Hi Buchi,

das Problem ist, dass mein Chef ja kein Geld dafür bekommen hat (und er will auch kein Geld...er versteht nicht, dass mir das ein buchhalterisches Problem bereitet :? Er erwartet halt das ich ne Lösung finde. )

Also es ist quasi eine Schenkung vom GF an die GmbH. Aber wie bucht man eine Schenkung??? Hatte noch nie so einen Fall.

Hoffe weiterhin auf Tipps.

Liebe Grüße
Ponschie
Hallo,

ich denke, dass ein Geschenk nicht aktiviert werden kann. Es gilt das Realisationsprinzip - Stille Reserven können erst bei Realisierung/Verkauf offen gelegt werden.

Warum soll der PC unbedingt altiviert werden?  :?:  Wahrscheinlich um bei einer Inventur mit berücksichtigt zu werden oder?  :wink:

Wenn der GF noch nicht einmal einen EUR dafür haben will, dann sehe ich spontan keinen Weg für eine Aktivierung.

Gruß, Buchi
Hi Buchi,

ja vielen Dank. Denke da hab ich wohl bisschen Einbahnstraße gedacht! Bin heut ein wenig verpeilt!
Du hast natürlich Recht...besteht ja schließlich keine Aktivierungspflicht.  :idea:

Zeit fürs Wochenende...

LG
Sieht so aus, als sei gar kein Geld bewegt worden. Wäre es nicht am einfachsten, er stellt eine Quittung aus und verkauft den PC an die GmbH? Dann hat die GmbH einen PC von einem Privatmensch gekauft über die Kasse. Oder der GmbH wurde ein PC geschenkt. Muss das denn überhaupt gebucht werden?
lieben Gruß
sissi
Da ich an andere Stelle eine ähnliche Frage gestellt habe, möchte ich hier mal meinen Kommentar einfügen:

Wenn der PC besonders wertvoll wäre, und der Chef wollte aber weder Geld noch irgendwas dafür, sondern eben einfach "schenken", wieso sollte der PC dann nicht aktiviert werden?

Er gehört doch dann zum Inventar des Unterehmens. Bzw. wo finde ich denn dann den Wert des PC innerhalb der Bilanz wieder ?
@petrocelli

Na ja, das taucht dann halt gar nicht in der Bilanz auf. Das tun ja bereits abgeschriebene Güter, die aber noch existieren auch nicht...halt stille Reserve (Erinnerungswert 1,- € ist ja auch nicht mehr Pflicht).

Hatte mich nur so drin verbissen unbedingt aktivieren zu wollen. Aber muss ja nicht. Ich hab aber den PC mit in die Anlagekartei aufgenommen mit Restbuchwert 0,00 € und entsprechendem Text, damit es bei der Inventur nicht zu Problemen kommt.

LG
Ponschie
Zitat
Buchi quote:
Hallo,

ich denke, dass ein Geschenk nicht aktiviert werden kann. Es gilt das Realisationsprinzip - Stille Reserven können erst bei Realisierung/Verkauf offen gelegt werden.

Warum soll der PC unbedingt altiviert werden?  :?:  Wahrscheinlich um bei einer Inventur mit berücksichtigt zu werden oder?  :wink:
....

Gruß, Buchi


Das verstehe ich nicht ganz.

Die Abschreibungen stellen doch das (Teil-) Vermögen des Unternehmens dar und tauchen in der Bilanz auch an entsprechender Stelle auf.

Nehmen wir nun mal an, der *geschenkte* Computer wäre eine Maschine von hohem Wert, z.Bsp. 100 TEUR. Es macht doch keinen Sinn, solch einen rechtmäßig erworbenen (Vermögens-)Gewinn des Unternehmens quasi zu "verschweigen".

Also ich sehe in der Aktivierung von Abschreibungen auch die Darstellung von Betriebsvermögen. Bei immateriellen Gütern beispielsweise (Patente, Marken usw.) wird zZt. diskutiert ob man zukünftig in Deutschland deren Aktivierung auch zulassen sollte, wenn diese nicht von dritten dazugekauft wurden.

Also, wie sieht es aus mit materiellen Gütern, die dem Unternehmen ohne Geldleistung zukommen, und den Unternehmenswert erhöhen ?
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