Privatentnahme bei GmbH

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[ geschlossen ] Privatentnahme bei GmbH
Hallo,

vom Geschäftskonto (Giro) wurde eine private Rechnung des Geschäftsführers bezahlt. :(

Der Geschäftsführer hat später den Betrag von privatem Konto auf das Geschäftskonto überwiesen.

SKR03

Konto 1200  nach ????   (1800 -> Privatentnahme bei GmbH nicht möglich !?)

später dann

Konto ???? nach 1200 (Keine Privateinlage, sonder mehr Erstattung)

Wie behandle ich den Fall

Vielen Dank für alle Hinweise

nil
Hallo,

ist denn nicht möglich, diese Geschäftsvorfall zu stornieren?
Wenn es kein Privatkonto gibt, kann man dieses ja auch nicht ansprechen. Hm.

War das eine einmalige Sache?
Kann man die Buchung des GF nicht mit der Zahlung verrechnen?

Man muss ja immer an die GoB denken...
Die Konten (1800) sind da.

Aber stornieren geht nicht, da ja schon auf dem  (realem) Girokonto Geld verschoben wurde.

Ich habe das Konto 1800 zur Verfügung und könnte es als "Ausgleichskonto" nutzen

Gedanke:
1200 (Bank)  <---> 1800 (Privatentnahme)
1800 (Privatentnahme)  <------> ???? Privateinlage

Geht sowas (bin Anfänger)

danke
Hallo,

zur Einmaligkeit ;-)

Einmalig fehlerhaft für Privat benutzt, aber

es gibt nochmals einen ähnlichen  Fall

Rechnung an Firma1 wurde versehentlich von Girokonto der Firma 2 bezahlt
Firma 1 hat  Firma 2 den Betrag erstattet.

beide Fälle treten einmalig auf

danke für Eure Hilfe
Hallo,

ich sehe im 2. Fall kein Problem.

Forderungen Firma 1 an Bank Firma 2
Bank Firma 2 an Bank Firma 1.

Dann ist zwar Bank Firma 2 darin enthalten aber das stört doch nicht weiter oder sehe ich da was falsch?

Gruß Fibu-Man
Hallo,

danke - klingt logisch

Für Fall 1 (Privatrechnung von Firma bezahlt, erstattet durch Geschäftsführer)
habe ich einen Vorschlag bekommen:
1)  Kreditor anlegen (USt = 0%)
2) Buchung über Kreditor

Was haltet Ihr davon?
Hallo,

rein buchungstechnisch geht diese Lösung, leider bin ich mir nicht sicher wie weit das FA dies anerkennt. Aber temporär und als Ausnahme sollte es theoretisch durchgehen.

Gruß Bookman
[color=#0000BF]hallo,

also was ich gelernt habe ist: Bei einer GmbH gibt es KEIN Privatkonto.
Ich würde den Betrag gegen das Konto "Gesellschafterdarlehen " buchen, und den Geldeingang dann vom GF auch wieder dagegen. Wenn der Abstand zwischen Entnahme und Einzahlung nicht länger ist als ein Monat ist, muß das Gesellschafterkonto auch nicht verzinst werden , anderenfalls würde dies anfallen.

LG fibu+ :wink: [/color]
Hallo,

nehmen wir an, dass der Ausgleich dieser Rechnung des Gesch.Fü. über das Firmenkonto ein Versehen war.  Dieser Gesch.Fü. aber dann den Betrag wieder eingezahlt hat. Ich kenne zwar diesen Kontenrahmen nicht, aber warum sollte man es nicht auf durchl. Posten buchen?
Es gibt kein Privatkonto bei GmbH.

LG
hi ihr,

leg doch einfach ein konto forderungen gegen geschäftsführer an :-)
ich denke nicht das dies das erste und letzte mal war das er sich am konto
der firma bedient hat.

dann buchst du:

ford.gg. Geschäftsführer  an  Bank

und die Erstattung

Bank  an  ford.gg. Geschäftsführer


gruß
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