Provisionsgutschriften für Handelsvertreter in Deutschland und Österreich

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Provisionsgutschriften für Handelsvertreter in Deutschland und Österreich, Aufwandskonten / Gutschriftserstellung
Vielleicht denke ich hier mal wieder viel zu kompliziert, aber ich möchte auf Nummer sicher gehen:

Situation:
Handelsvertreter lebt in Österreich und generiert Umsätze in Deutschland. Hat UID und wird über Provisionsgutschrift ohne Ausweis der USt. und mit Hinweis auf Reverse Charge abgerechnet. Aufwände werden nach SKR04 als 5923 (Leistungen eines in der EU ansässigen Unternehmers) gebucht. Da aber der Ort der Leistungserbringung relevant ist, frage ich mich nun, ob der dann nicht mit der deutschen Umsatzsteuer abgerechnet werden müsste. Oder ist die Abrechnung als EU Unternehmer auf jeden Fall korrekt?

Ich habe auch den umgekehrten Fall, dass ein Deutscher Umsätze sowohl in Österreich als auch Deutschland generiert. Müsste er für Österreich nach EU-Recht und für Dtl. nach deutschem Recht abgerechnet und verbucht werden - also auf Provisionsaufwendungen 6770?

Das Umsatzsteuergesetz hilft mir hier nicht klar weiter. Denn wie ich bereits gelesen habe, heißt es auch irgendwo, dass im Falle "sonstiger Leistungen" der Wohnort des Leistungserbringers relevant ist.

Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort!
Hallo,

seit einiger Zeit gilt im Austausch von sonstigen Leistungen (also Dienstleistungen) zwischen zwei Unternehmern der Grundsatz B2B. Als Ort der sonstigen Leistung gilt somit der Sitzort des Leistungsempfängers. Die Unternehmereigenschaft wird anhand der USt-ID-Nummer geführt.

Somit ist es grds. richtig, dass der österreichische Handelsvertreter mit ATU-USt-ID-Nummer seine Gutschriften ohne deutsche USt mit Hinweis auf Reverse Charge erhält. Wichtig ist, dass Du "regelmäßig" eine qualifizierte Überprüfung der UST-ID-Nummer über die Internet-Seite des Bundesamtes für Steuern vornimmst. Hierzu bist Du verpflichtet.

Der deutsche Handelsvertreter sollte somit grundsätzlich mit deutscher USt abrechnen.

Eine Frage noch zur letzten Klärung: Welche "Produkte" werden von den Handelsvertretern vertrieben? Dies kann auch Einfluss auf den Ort der Leistungen haben. Der von mir oben beschriebene Grbundsatz hat nämlich diverse Ausnahmen. Z.B. werden Dienstleistungen an Grundstücken immer an dem Ort ausgeführt, wo das Grundstück belegen ist.

Gruß Martin
Hallo Martin,

danke für deine ausführliche Antwort. Leider ist es hier so, dass der Leistungsempfänger, also derjenige, der die Provisionen zahlt (= Leistungsempfänger), in Deutschland sitzt. Er erstellt sog. Provisionsgutschriften für die Handelsvertreter, statt dass diese Rechnungen stellen. Die Produkte, die vertrieben werden, stammen allerdings aus Italien. Es sind Accessoires.

Daher meine Frage, die mir so plötzlich eingefallen ist.

Vielen Dank schon mal vorab für deine Antwort.

Viele Grüße, Andrea
Hi Andrea,

ob Ihr die vom Handelsvertreter erbrachten sonstigen Leistungen im Wege von "normalen" Rechnungen oder im sog. Gutschriftswege abrechnet, spielt für die Frage des Ortes der Leistung keine Rolle.

Gruß Martin
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