Rechnung aus Amerika mit ausgewiesener MwSt.

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Rechnung aus Amerika mit ausgewiesener MwSt., Wie buche ich, wenn meine UstID nicht berücksichtigt wird?
Guten Morgen,
bisher wurde auf meinen Lieferantenrechnungen aus dem Ausland die Mwst nicht ausgewiesen, da meine UstID vorlag. Gebucht habe ich dann auf das entsprechende Automatikkonto für EG-Erwerb (3425) bzw. für "Drittländer" (3125).

Nun habe ich den Fall, dass die Lieferantenrechnung (in diesem Fall aus Amerika) Netto, Mwst, Brutto ausweist. Das wird sich auch nicht ändern lassen.

Ist es dann richtig, wenn ich den BRUTTObetrag auf das Automatikkonto buche, dann werden 19 % Ust/Vst gebucht?

Ich mache die EÜ, Istversteuerer, SKR03, der Buchungssatz wäre bei mir:

3125 an Bank

Wäre nett, wenn mir das jemand bestätigen bzw. korrigieren könnte.

LG
Anette
Handelt es sich um die Lieferungen von Waren oder von Erbringung von Leistungen? Wenn es nämlich um die Lieferung von Waren geht, dann ist das Konto 3125 absolut falsch. Bei  der Einfuhr muss die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden. Diese EU ist eine Verbrauchsteuer. Die wird gebucht sobald sie bezahlt wurde. Konto "entstandene Einfuhrumsatzsteuer ". Danach erfolgen keine Buchungen. Diese EU geht dann als Vorsteuer in die nächste U.VORANMELDUNG ein.
Vielen Dank für die Antwort. Ich kann jedoch nur bedingt folgen.

Es geht nicht um die Lieferung von Waren, sondern um die Erstellung einer digitalen Datei, die als Download erworben wurde. So denke ich, dass das Konto schon das Richtige wäre.

Wichtiger war mir jedoch, kann ich eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst aus dem Ausland überhaupt buchen und wenn  ja wie, mit welchen Beträgen. Da die Automatikkonten immer 19% Ust/Vst buchen, könnte ich ja nur den Bruttobetrag (der auch vom Konto abgebucht wurde) verbuchen. Bei dem Nettobetrag würde mein Kontostand nicht stimmen und zum anderen müsste der Verkäufer bzgl. der Mwst auch anders verfahren/melden, was er ja eben nicht tut.

Ich hoffe, das war verständlich ausgedrückt... :-)
Ja, dann müssen sie sogar so buchen. Die Bemessungsgrundlage ist der Bruttobetrag.
Herzlichen Dank
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