Rechnung ausstellen -> Anzahlung erhalten -> Leistung

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[ geschlossen ] Rechnung ausstellen -> Anzahlung erhalten -> Leistung
Hallo,

habe eine Frage an Euch. Als Anfänger weiß ich nicht, wie ich diesen Fall nach SKR04 buchen kann:

Kunde bucht eine Leistung bei mir und ich erstelle die Rechnung, wobei in der Rechnung die Bezahlung der Anzahlung + Restzahlung zeitlich angegeben ist. Nun kommt die Anzahlung per Überweisung. Aber die Leistung wird erst später im nächsten Jahr bzw. nach der Restzahlung erbracht.

Danke im Voraus.

Doreen
Hallo!

Ich würde wie folgt buchen:
Die Anzahlung: Bank an erhaltene Anzahlungen #3272 falls mit UST.
und im nächsten Jahr wenn die Schlußrechnung gebucht wird:Bank an Umsatz #4400 (den Gesamtumsatz) sowie erhaltene Anzahlungen #3272 an Bank (Auflösung der Anzahlung).

Viele Grüße

fibu+
:wink:
Hallo,

danke erstmal. Soll ich dabei einfach die von mir erstellte und an Kunden geschickte Rechnung vor der Anzahlung ignorieren?

Danke im Voraus!

Doreen
Ich meine, erstmal ignoriere Ich meine Rechnung. Nur wenn die komplette Zahlung eingetroffen ist, buche ich den Betrag als Umsatz. Richtig? Muß ich meine Rechnung nicht als Forderung aLuL buchen?
hallo,
wie gesagt, du kannst die acto. nur als erhaltene Anzahlung buchen und hinter diesen Geldeingang würde ich auch die Anzahlungsrechnung hängen. wenn im neuen jahr die leistung vollbracht ist und die schlußrg. geschrieben ist, buchst du den gesamtumsatz ein und die darin ín abzug gebrachte anzahlungsrg. wieder gegen erhaltene anzahlungen (aber jetzt natürlich ins Soll), somit ist der komplette umsatz gebucht und deine erhaltenen anzahlungen aufgelöst.Als zahlungseingang kommt ja auch nur noch der um die acto geminderte betrag.

Viele Grüße
fibu+ :wink:
Danke!

VG
Doreen
Ist es nicht so, dass auf jeden Fall der Rechnungsausgang zeitgerecht gebucht werden muss; also nach Rechnungsstellung unabhängig von den Zahlungsvereinbarungen? Und bei der Soll-Versteuerung ist doch hierfür auch die Ust in der Voranmeldung zu erfassen und ggf. abzuführen. Oder habt ihr die Ist-Versteuerung? Liebe Grüße
und ein frohes neues Jahr
Ponschie
Frohes neues Jahr!

Ich dachte zuerst auch, daß ich irgendwas mit der Rechnung machen muß, weil die Rechnung nur am Anfang vor den Zahlungen erstellt wird. Daher stellte ich meine Frage hier, weil ich eine Anfängerin bin.
Ich wollte jetzt so buchen, wie fibu+ sagte:
- Bank 1800 an erhaltene Anzahlungen 3250
Später, wenn der Restbetrag eintrifft, dachte ich:
- Anzahlung auflösen (auf der Soll-Seite)
- Bank 1800 an Umsatz 4000

Es handelt sich hierbei um den steuerfreien Umsatz laut §25 UStG (Besteuerung von Reiseleistungen). Allerdings weiß ich nicht, welches SKR04-Konto richtig ist, 4000?

VG
Doreen
Hi,
also ich hätte erst einmal den Rechnungsausgang gebucht: Debitor an Umsatzerlös. Dann bei Zahlungseingang der Anzahlung würde ich buchen: Bank an Debitor. Denn nur so kannst du über das Debitorenkonto die offenen Posten ermitteln und wenn der Umsatz ust-pflichtig wäre, wird auch so die Ust-Voranmeldung richtig ermittelt. So buchen wir es jedenfalls bei uns, wenn wir zum Beispiel eine Jahresrechnung für Wartung für ein Jahr im voraus rausschicken.

Im Übrigen sprichts du bei deiner Variante ja 2 x die Bank an und so würde doch der Saldo nicht mit dem Kontostand übereinstimmen, oder!? Also wenn schon dann die Anzahlung auflösen über Debitor.

LG Ponschie
2x bankansprechen muß ich, weil erst die Anzahlung und später nur der Restbetrag vom Kunden auf das Konto angezahlt wird. Ich habe jetzt überlegt, welche Variante der 2 Buchungsvarianten richtig wäre:
1) Wie fibu+ sagte, nach der Komplettzahlung als Umsatz zu buchen.
2) Wie Du beschreibst, gleich bei der Erstellung des Rechnung als Umsatz zu buchen.

Beispiel: wenn jemand in Dezember eine Leistung bucht, stellen wir eine Rechnung (Anzahlung+Restzahlung) aus. Die Leistung soll aber im nächsten Jahr erbracht werden. Falls der Kunde im nächsten Jahr seine gebuchte Leistung storniert, haben wir zwar laut Variante 2 ein Minus im Umsatz in dem Jahr. Aber diese Summe wurde bereits im Vorjahr als Umsatz berechnet und dafür evtl. Steuern bezahlt worden.

Daher dachte ich mir, die 1. Variante ist sinnvoller, aber ich ignoriere die von mir erstellte Rechnung völlig, da wir am Ende der Komplettzahlung keine Rechnung ausstellen. Sehe ich es richtig? Aber wie gesagt, ich bin eine Anfängerin und bin mir nicht sicher.

VG
Doreen
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