Rechnungsfälligkeit

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Rechnungsfälligkeit
Hallo liebes Forum,

ich weiß nicht wie ich eine bestimmte Rechnung buchen soll.
Die Rechnung ist datiert 22.11.2011 und soll aber erst im Mai 2012 bezahlt werden, Leistung ist dann auch Mai-Oktober 2012.
Auwand und Vorsteuer buche ich ja erst in 2012 mit Datum z.B. bei Zahlung oder? Lieferung/Leistung ist ja auch erst ab Mai.
Ich freue mich über jede kurze Antwort.
Viele Grüße
Uschi
Hallo Uschi,

es wäre gut zu wissen was du bist, also EÜR oder Bilanzierer und Soll oder Ist Versteuerer.

Gruß Reaper
Hallo Reaper,
wir sind Bilanzierer. Danke für Deine Hilfe
Viele Grüße
Uschi
Und die Steuer also Soll oder Ist Versteuerer?
Entschuldigung dass ich jetzt erst antworte. Wir sind Soll Versteuerer.

Hierzu habe ich noch eine andere Frage: Wir müssen eine Rechung stellen:

Leistungszeitraum Juli - Dezember 2012

Anzahlung 25% gemäß Vertrag.

Müssen wir bei der Anzahlung für eine Leistung, die noch nicht erbracht ist, den kompletten Betrag schon versteuern?
ich denke wohl nicht, denn das Prinzip von Soll Versteuerung gilt ja: Steuer zahlen bei Leistung.

Also nur die 25%, oder?
Zitat
Sahara91 schreibt:
Hallo liebes Forum,



ich weiß nicht wie ich eine bestimmte Rechnung buchen soll.

Die Rechnung ist datiert 22.11.2011 und soll aber erst im Mai 2012 bezahlt werden, Leistung ist dann auch Mai-Oktober 2012.

Auwand und Vorsteuer buche ich ja erst in 2012 mit Datum z.B. bei Zahlung oder? Lieferung/Leistung ist ja auch erst ab Mai.

Ich freue mich über jede kurze Antwort.

Viele Grüße

Uschi


Das Datum der Rg. spielt in diesem Fall keine Rolle. Als Bilanzierer nach §5 EStG buchst du wegen der Maßgeblichkeit periodengerecht gem. §252 HGB:

Das heißt der Leistungszeitraum Mai-Oktober 2012, wahrscheinlich eine Sonst. Lstg., gilt als erbracht wenn sie abgeschlossen ist, also Leistung erbracht im Oktober 2012. Gezahlt wird im Mai. Von mai bis Oktober hast du dann einen Forderungsausgleich ohne Gegenbuchung auf deinem Forderungskonto - beispielsweise #1410 - stehen:

#1200 an #1410

Per 01.10 buchst du dann #8400 an #1410 (beispielsweise)

Da das Rg. Datum im alten Jahr liegt würde ich immer mit dem tatsächlichen Datum bzw. Lstg. Datum arbeiten.

Zu Fall 2):

Das ist eine Anzahlung i.S.d. §13 UStG. Wenn die Rg. eingebucht wird, wird keine USt fällig, da weder die Lstg. erbracht ist, noch eine Zahlung eingegangen ist:

#1200 an#1766
an #8000 (so buchen wir es)

Wenn die Zahlung eingeht, Buchst du die erhaltene Anzahlung auf #1718 und führst die USt nach §13 (1) UStG ab (wir behandelt wie Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten), da ihr jetzt die Anzahlung vereinnahmt habt. Die alte Einbuchung storniert ihr und bilanziert paralell zur erhaltenen Anzahlung eine Teilfertige Arbeit

Bestand Teilfertige Arbeiten an Teilfertige Arbeiten

Bei der Schlussrechnung bucht ihr die gesamte SR ein, buchst die erhaltenen Anzahlungen dagegen und storniert die Teilfertigen Arbeiten wieder.

So würde ich es buchen.

Und um nochmal explizit auf deine Frage einzugehen:

Es müssen nur die 25% versteuert werden, allerdings gilt hier Versteuerung nach vereinnahmten Engelten (§13(1) UStG). D.h. die Steuer muss auch erst abgeführt werden, wenn ihr die Anzahlung tatsächlich erhalten habt, vorher nicht.
Hallo Lars,
Danke für die ausführlichen Erklärungen.
Ich tue mir ein bisschen schwer, da ich keine Steuerfachgehilfin bin, deshalb wollte ich nochmal zusammenfassen:
Wenn ich die Rechnung als Forderung einbuche (SKR3):

148.750,00  €  1400 S  an   80000 (Kreditor)

Bei Bezahlung:

148.750,00 €  80000 (Kreditor) S  an  1200 (Bank)
148.750,00 €  1718 (erhaltene Anzahlung 19%) an 7095 (in Arbeit befindl.Aufträge??)  (es handelt sich um eine Dienstleistung)

habe ich das so richtig verstanden? Kann man das so buchen?
________________________________


Unsere erste Rechnung war auch eine Anzahlung.
Die Rechnung war datiert 15.Mai12, für Leistung Januar-Juni.(Auch Dienstleistung)
Diese habe ich im Mai ganz normal gebucht auf 8400 an Kreditor 80000


Danke
Viele Grüße
Uschi
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