Rechnungszahlung durch Dritten

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Rechnungszahlung durch Dritten
Hallo
Ich habe folgenden Fall
Sammelbesteller A kauft bei Firma B Ware für 100 € ohne UST ein, und zahlt direkt an Firma B.
Ich bekomme von Firma B eine Rechnung über 60 € +11,40 € UST  = 71,40 €  ( Ich bekomme bei Firma B 40% Rabatt )
Ich stelle eine Rechnung an Sammelbesteller A über 81 €  + 19 € UST = 100 € aus.
Von Firma B bekomme ich eine Gutschrift über 28,60 € ohne UST auf mein Konto (Unterschiedsbetrag 100 € - 71,40 € = 28,60 )
Wie buche ich sowas im Skr 3  :?:  :?:  :?:  :?:
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Vielen Dank für eure Antworten  :wink1:  :wink1:  :wink1:  :D
:wink1:  Hallo wolfi1,

erstmal die Frage, um es konkret verstehen zu können:

Firma B hat Sitz in Deutschland? Oder hat eine Umsatzsteuerbefreiung?
Warum - oder mit welchem Grund - bekommst du von Firma B eine Gutschrift OHNE UST?


Und wie Sammelbesteller A die Ware kauft ist für dich als Firma Z erstmals uninteressant, da es dich ja nicht wirklich betrifft?  :denk:
Oder sehe ich das gerade nicht richtig?

Danke erstmals für deine kommende Antwort, um näher auf deine eigentliche Frage eingehen zu können.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo anni 2012
Firma B sitzt in Deutschland
Sammelbesteller A ist Umsatzsteuer befreit und kauft auf meinen nahmen bei der Firma B ein, darum bekomme ich die Rechnung auch an mich.
Sammelbesteller A bezahlt ja mehr als die Rechnung ist, den Unterschied bekomme ich dann als Gutschrift ohne Ust  weil Sammelbesteller A ja keine bezahlt hat
schöne Grüße
wolfi1
Zitat
wolfi1 schreibt:
Firma B sitzt in Deutschland
B ist also umsatzsteuerpflichtig. Damit ist m. E. nach eindeutig eine Rechnung mit Umsatzsteuer auszustellen. Warum du hier eine Gutschrift ohne USt bekommst, ist nicht erklärlich. Ob der Intermediär USt-pflichtig ist oder nicht, spielt doch keine Rolle. Es wird an dich geliefert und du bist der Empfänger - A "reicht nur durch".

Sprich mit deinem steuerlichen Berater - du kannst bei der bisher gewählten Konstruktion keine Vorsteuer ziehen, denn A darf dir keine Rechnung stellen (er ist Vermittler, nicht der Lieferant).
Hallo sogehts

Ich bekomme von B wie gesagt eine Rechnung mit UST,  die Gutschrift ist der Unterschied von A Sammelbesteller Umsatzsteuerbefreit und meinem Einkaufspreis .
Da A keine Ust zahlt gibt auch B keine weiter
Es wird nicht an mich geliefert sondern an A Sammelbesteller der auch direkt an B zahlt .
Ich C reiche nur durch und bekomme den Unterschiedsbetrag gutgeschrieben.
schöne Grüße
Erstens: B ist umsatzsteuerpflichtig und mussm daher USt berechnen. Es ist doch völlig uninteressant, ob der Empfänger der Ware USt-pflichtig ist oder nicht. Die USt-Plficht hängt vom Lieferanten ab und nicht vom Kunden. Wenn B daher die USt erstattet, macht er ein Verlustgeschäft, denn er muss die USt abführen.

Klärt das Ganze mit einem Steuerberater - dieses Konstrukt ist m. E. nach sonst ein Fall für eine Bp (Kontrollmitteilungen)
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