Hallo Zusammen,
bin mir gerade nicht sicher ob ich die Reisekosten richtig gebucht habe. Der Fall gestaltet sich wie folgt:
Eine Eventagentur veranstaltet einen Event in Barcelona. Die Reisekosten werden von dem Auftraggeber erstattet. Da es sich um eine einheitliche Leistung im EU- Ausland handelt liegt m.E. der Ort der Leistung, dort wor der Empfänger der Leistung seinen Sitz hat. Hier also Deutschland. Die Leistung unterliegt also der USt- Pflicht. Die Rechnung wird somit mit 19 % USt an den Auftraggeber gestellt. Nun hat die Eventagentur auch Reisekosten ( Übernachtung, Taxi, Verpflegung...) Diese stellt sie auch dem Auftraggeber in Rechnung. Ich habe sie als Nebenleistung wie die Hauptleistung behandelt. Also Alle Reisekosten zusammen in dem Fall Brutto, da ich die spanische Vorsteuer nicht abziehen kann und dann 19 % USt drauf. Ist das richtig. Kann ich die spanische Vorsteuer durch das USt-Vergütungsverahren wieder erstattet bekommen ? Kann ich auch VMA zusätzlich geltend machen, obwohl der Event-Unternehmer dort auch Bewirtungen hatte ? Wie gestaltet sich der Fall, wenn das Hotel, Bewirtung etc. von dem Auftraggeber gebucht wurde. Vielen Dank für Eure Hilfe
Viele Grüße
Kerstin 0403
bin mir gerade nicht sicher ob ich die Reisekosten richtig gebucht habe. Der Fall gestaltet sich wie folgt:
Eine Eventagentur veranstaltet einen Event in Barcelona. Die Reisekosten werden von dem Auftraggeber erstattet. Da es sich um eine einheitliche Leistung im EU- Ausland handelt liegt m.E. der Ort der Leistung, dort wor der Empfänger der Leistung seinen Sitz hat. Hier also Deutschland. Die Leistung unterliegt also der USt- Pflicht. Die Rechnung wird somit mit 19 % USt an den Auftraggeber gestellt. Nun hat die Eventagentur auch Reisekosten ( Übernachtung, Taxi, Verpflegung...) Diese stellt sie auch dem Auftraggeber in Rechnung. Ich habe sie als Nebenleistung wie die Hauptleistung behandelt. Also Alle Reisekosten zusammen in dem Fall Brutto, da ich die spanische Vorsteuer nicht abziehen kann und dann 19 % USt drauf. Ist das richtig. Kann ich die spanische Vorsteuer durch das USt-Vergütungsverahren wieder erstattet bekommen ? Kann ich auch VMA zusätzlich geltend machen, obwohl der Event-Unternehmer dort auch Bewirtungen hatte ? Wie gestaltet sich der Fall, wenn das Hotel, Bewirtung etc. von dem Auftraggeber gebucht wurde. Vielen Dank für Eure Hilfe
Viele Grüße
Kerstin 0403