Rückstellung Gerichtskosten

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Rückstellung Gerichtskosten, Rückstellung Auflösung von Gerichtskosten
Hallo,
ich habe eine Frage zu den RST von Gerichtskosten.

Bspw. wurden zum 31.12.13 RST für Gerichtskosten in Höhe von 12T € gebildet (Sachkonto Gerichtskosten an RST).

Nun kommen in 2014 lauter Rechnungen rein, die gezahlt wurden. Der Zeitraum in den Rechnungen beträgt jedoch bspw. 01.02.13-30.06.14.
Hier buche ich doch dann die Rechnungen anteilig für 2013 auf Sachkonto frühere Geschäftsjahre und anteilig 2014 auf Sachkonto Gerichtskosten.

Das Problem ist aber, dass die Rückstellung nur auf dem Sachkonto Gerichtskosten gebildet wurde.

Wie wird das denn wieder aufgelöst?

Kann mir jemand die Vorgehensweise erklären?

VG Chipsss
Hallo,

buche doch einfach die Rechnungen erstmal gegen das Rückstellungskonto bis dieses auf 0 ist.
Danach kannst du für den überschreitenden Teil ein Aufwandskonto nutzen.

Schönen Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Muss man nicht zeitanteilig buchen?
Hallo,

nun ich sage nein, wenn die Rechung aus 2014 den Fall aus 2013 betrifft dann nicht.
Betrifft die Rechung 2014 etwas anderes neues, oder zusätzliches dann muss das in 2014 rein.

schönen Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Ich hab' von einem Rückstellungs-Spiegel gehört. Mit dem geht man dann ins nächste Geschäftsjahr.
Hallo Rita,

schön das du dich beteiligst, aber was hat denn der Spiegel zum 31.12. mit der Verbuchung zu tun?

Gruss

Maik
Bearbeitet: sroko - 05.06.2015 07:29:52
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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