Säumniszuschläge und Mahngebühren

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[ geschlossen ] Säumniszuschläge und Mahngebühren
Wir haben in unserer Firma einige Mahngebühren und Säumniszuschläge an Krankenkassen zahlen müssen.

Diese Kosten werden bei uns nun aber auf Nebenkosten d. Geldverkehrs ( Kto 4970, SKR03) gebucht, womit ich nicht einverstanden bin. Ich bin der Meinung, daß solche Kosten neutrale Aufwendungen sind, kann da jemand was zu sagen?

:wink1:
Bilanzbuchhalteranwärterin / gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
Wie Begründest du denn die neutralen Aufwendungen ?

Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hi Büchermaus,

diesen Bereich behandelt jeder ein wenig anders, ich pack es meist mit in die sonst. betriebl. Aufw., sieht für einen Mandanten nicht gerade gut aus, wenn man hierfür ein gesondertes Kto. verwendet und der Bank sofort ersichtl. wird, das es eventuell mit seiner Zahlungsmoral nicht so gut aussieht ;)


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Welches Konto schlägst du denn vor???
Beste Grüße BiBu
@ sroko
diese Kosten stehen in keinem Zusammenhang mit dem Unternehmensziel, sind also betriebsfremde Aufwendungen = neutrale Aufwendungen, die auch bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses nicht berücksichtigt werden.

@BiBu
kto 2000 o. 2010 sind Kosten für betriebsfremde Aufwendungen, hier würde ich buchen.  :denk:
Bilanzbuchhalteranwärterin / gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
Hallo Büchermaus,

wie Andreas schon schrieb gibt es viele Handhabungen diesbezüglich.
Man kann zum Beispiel die Säumniszuschläge auch auf 2103 und die Mahngebühren unter
4971 als Kopie von 4970 buchen.  8)
Beste Grüße BiBu
Aber das Konto 4970 bzw. dann 4971 sind ja Betriebsausgaben, die sich gewinnmindernd auswirken. Muß ich diese Kosten nicht als betriebsfremde, d.h. neutrale Aufwendungen buchen, damit sie bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses nicht berücksichtigt werden?  :denk:
Bilanzbuchhalteranwärterin / gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
Das war auch nur als Beispiel gedacht. Wenn das deiner angedachten Auswertung entgegen
steht, ist der 2-Bereich natürlich vollkommen offen.
Beste Grüße BiBu
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