Wie wird gebucht, wenn eine Schuld erlassen wird ?
Verbindlichkeit an (was ?) ?
Geht dieser Buchungsatz in GuV Berechnung ?
Verbindlichkeit an (was ?) ?
Geht dieser Buchungsatz in GuV Berechnung ?
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13.10.2009 20:21:43
Wie wird gebucht, wenn eine Schuld erlassen wird ?
Verbindlichkeit an (was ?) ? Geht dieser Buchungsatz in GuV Berechnung ? |
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14.10.2009 08:10:02
Hallo,
ja es ist ein entsprechender sonstige betrieblicher Ertrag. Mir fällt dazu leider konkretes Konto ein, aber im Zweifel eins anlegen. Als Nachlass oder so würde ich es aber definitiv nicht buchen. VG Bookman |
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14.10.2009 08:17:43
Hi Bookmann,
GUV-Kto. "Forderungsverlust" kann man nehmen. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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14.10.2009 08:20:47
Guten Morgen Andreas,
auch wenn dem Unternehmen eine Schuld erlassen wird? Also sprich die nehmen ab. Weil Forderungsverlust kann ich mir irgendwie nur vorstellen, wenn ich meinen Kunden sage du brauchst nicht zahlen. VG Bookman |
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14.10.2009 08:37:25
Dir auch einen guten Morgen,
hab wohl nur oberflächlich gelesen, hatte es so verstanden das er jemanden die Schuld erlassen hätte. Beim zweiten lesen würd ich´s auch so verstehen das Ihm eine Schuld erlassen wurde. Das Kto. Forderungsverlust geht natürlich nicht. Du hast vollkommen Recht mit sonst. Ertrag Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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14.10.2009 20:44:51
Wie wäre Gegenkonto mit
"Forderungsverlust (auf Haben Seite)" "Verbindlichkeit" "A.O.Erträge" " ? " Ist es völlig egal, wo man rein bucht ? Würde dadurch nicht doppelte, mehrfache Konten entstehen ? |
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14.10.2009 21:12:36
Hallo Tangoface,
nur um sicher zu gehen, verzichtest Du auf eine Fdg. oder wurde Dir eine Vbk. erlassen? Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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20.10.2009 15:42:33
Na, gibt mir doch beide Antworten. Beide Fälle sind ja möglich.
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21.10.2009 09:15:40
Hallo Tangoface,
1. Fall: Dir wird eine Vbk. erlassen und zwar innerhalb eines Jahres (Wareneingang) Buchung bei RE erhalt : Wareneingang an Vbk. Buchung bei Rücksendung der Ware: Vbk. an Wareneingang Buchung bei Erlass der Vbk. und Ware wird nicht zurückgesendet: Vbk. an a.o. Ertrag 2. Fall:Dir wird eine Schuld aus dem Vorjahr erlassen (Wareneinkauf) Buchung bei RE erhalt : Wareneingang an Vbk. Buchung bei Rücksendung der Ware: Vbk. an periodenfr. Erträge Buchung bei Erlass der Vbk. und Ware wird nicht zurückgesendet: Vbk. an a.o. Ertrag 3.Fall: Du verzichtest auf eine Fdg. innerhalb eines Jahres (Erlöse) Buchung der RE : Fdg. an Erlöse. Buchung bei Rücksendung der Ware: Erlöse an Fdg. Buchung bei Erlass der Fdg. und Ware wird nicht zurückgesendet: Forderungsverlust an Fdg. 4.Fall: Du verzichtest auf eine Fdg. vom Vorjahr (Erlöse) Buchung der RE : Fdg. an Erlöse. Buchung bei Rücksendung der Ware: periodenfr. Aufw./RS/Warenrückn. Vorjahr an Fdg. Buchung bei Erlass der Fdg. und Ware wird nicht zurückgesendet: Forderungsverlust an Fdg. Dies ist sehr allgemein, da genauere Angaben fehlen aber es wird immer ein GUV-Kto angesteuert, so das jede Aktion sich auf die GUV auswirkt. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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23.10.2009 11:51:20
Hallo Ansimi,
Recht herzlichen Dank für Deine ausführlichen Antworten. Bravo, weiter so. |
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