SKR03: Erhaltenes Geschenk buchen

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SKR03: Erhaltenes Geschenk buchen
Hallo zusammen,

ein Unternehmer A erhält von einem Unternehmer B eine Gutscheinkarte (zB eines Möbelhauses) im Wert von 50 EUR geschenkt. Der Unternehmer A nutzt die Gutscheinkarte anschließend privat.

Unternehmer A muss das Geschenk ja wohl als Betriebseinnahme und Privatentnahme buchen. (Richtig?!)

Auf welche Konten (SKR03) muss hier jeweils gebucht werden? Vor allem: Wie sieht es mit der Umsatzsteuer bei der Betriebseinnahme aus?

Danke und Grüße
Uli
Solange das Geschenk nicht vom Verschenker Pauschalversteuert wurde hast du zunächst recht.

Als Ertragskonto würde ich #2510 nehmen, sonstige betriebsfremde Erträge. Das hält dir dann auch die BWA / Bilanz sauber. Bei der Entnahme (#1800) kommt keine Umsatzsteuer zum Tragen, das wäre nur der Fall, wenn der Unternehmer diesen selbst kauft und fälschlicherweise Vorsteuer zieht.

Aber darauf achten, wenn der Unternehmer eine UG / GmbH Hat, dann gibt es keine Privatentnahme :)

Sanity
Zitat
UmSteuerN schreibt:
Unternehmer A muss das Geschenk ja wohl als Betriebseinnahme und Privatentnahme buchen. (Richtig?!)

Warum? Es passiert doch gar nicht unabhängig davon ob der Schenker nach §37B versteuert oder nicht. Es wird kein Gewinn realisiert, solange der Gutschein nicht eingelöst wird. Erst  bei der Einlösung und dann ohne Umsatzsteuer, da die Gegenleistung fehlt.
Danke für deine Anregung. Was ist denn dann das jeweilige Gegenkonto?  :denk:


Passt das hier:


1. Buchung:

​Soll = 4636 (Geschenke nicht abzugsfähig nach §37b EStG)

Haben = 2510 (sonstige betriebsfremde Erträge)


2. Buchung:

Soll = 1800 (Privatentnahme)

​Haben = 4636 (Geschenke nicht abzugsfähig nach §37b EStG)



Grüße

U.
Zitat
UmSteuerN schreibt:
Danke für deine Anregung. Was ist denn dann das jeweilige Gegenkonto?    


Passt das hier:


1. Buchung:

​Soll = 4636 (Geschenke nicht abzugsfähig nach §37b EStG)

Haben = 2510 (sonstige betriebsfremde Erträge)


2. Buchung:

Soll = 1800 (Privatentnahme)

​Haben = 4636 (Geschenke nicht abzugsfähig nach §37b EStG)



Grüße

U.

#4636 bucht der verschenkende den Gutschein drauf. #1590 ist für so etwas eigentlich immer brauchbar, ein einzelnes Konto für ein einmaligen Vorgang anzulegen ist immer etwas overkill.

Sanity
Danke @Sanity. Das klingt praktisch handhabbar!
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