SKR04: Verbuchung von Ausgaben bei privater Vorfinanzierung

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SKR04: Verbuchung von Ausgaben bei privater Vorfinanzierung
Hallo,
wie verbuche einen Kauf, den ich erst einmal privat bezahlt habe und dann mir von der Firma erstatten lasse?
Geht das über Kasse oder vielleicht Privatentnahme?
Ich buche im SKR04.

Viele Grüße
Piet
Zitat
Piet77 schreibt:
Hallo,

wie verbuche einen Kauf, den ich erst einmal privat bezahlt habe und dann mir von der Firma erstatten lasse?

Geht das über Kasse oder vielleicht Privatentnahme?

Ich buche im SKR04.



Viele Grüße

Piet

Und los geht das lustige Rechtsformraten!  :denk:

Und ob Bilanz oder EÜR raten wir dann nach der Auflösung!  :green:
Ist EÜR. Sorry, wenn ich das vergessen habe, bin neu in dem Thema.
Zitat
Piet77 schreibt:
wie verbuche einen Kauf, den ich erst einmal privat bezahlt habe und dann mir von der Firma erstatten lasse?

Geht das über Kasse oder vielleicht Privatentnahme?

Ich buche im SKR04.

Und die Rechtsform raten wir später?  ;)

Bei einer EÜR brauchst du egtl. gar nichts buchen. Wenn du dir das antun willst, dann ist das eine Privateinlage und wie du dir das Geld entnimmst ist egal, da es keine Auswirkungen auf das Ergebnis bei EÜR hat.

Zitat
Einen weiteren Punkt bilden die Privateinlagen. Wichtig ist hierbei die Auflistung der Geld- und Sacheinlagen für eine spätere Überprüfung. Weiterhin haben Geldeinlagen keinen Einfluss auf den Gewinn des Unternehmens. Tritt aber der Fall ein, dass die privaten Güter zu über 50 % eine betriebliche Nutzung erfahren, werden diese mit dem tatsächlichen Wert des Gutes zum Einlagezeitpunkt eingelegt. Die daraus resultierenden Abschreibungsbeträge sind wiederum Ausgaben.

Ähnliches liegt bei den Privatentnahmen vor. Auch Geldentnahmen haben keine Auswirkung auf den Unternehmenserfolg. Betriebseinnahmen sind hingegen Entnahmen von Waren (zzgl. USt) und auch Entnahmen von Anlagegütern. Bei dem Herausnehmen von Bürotischen (also abnutzenbaren Anlagegütern) ist der Restbuchwert, bei Grundstücken (abnutzbare Anlagegüter) die Anschaffungskosten für die Ermittlung der Betriebserfolgs relevant.

Und [COLOR=#FF0000]was[/COLOR] du gekauft hast ist auch geheim? 8)
Hallo Piet,

ich bitte um Verständnis, dass wir hier so hartnäckig nachfragen. Wir brauchen einfach noch ein paar Informationen, damit wir dir helfen können. Wenn du einen Satz Kugelschreiber für 5 Euro gekauft und dafür einen Kassenbon bekommen hast, kann ihn die Firma verbuchen als hätte sie ihn selbst gekauft. Hast du einen größeren Betrag vorgestreckt und dafür eine Rechnung mit dir als Privatmann als Rechnungsempfänger bekommen, wird's ein wenig schwieriger.

Gruß
Homer
Bearbeitet: HomerS81 - 10.11.2014 09:03:01
Hallo,
ich sehe schon, ich muss mich erst noch ein wenig an dieses Forum und die Anforderungen an die Fragestellung gewöhnen  :D Aber das bekomme ich schon irgendwie hin  :D

Es handelt sich um eine Rechnung über 20€, die ich bar verauslagt habe. Wenn ich jetzt mir das Geld vom Konto überweise, kann ich dann das so buchen:
6300 Sonst. betr. Aufwendungen gegen 1800 Bankkonto inkl. Berücksichtung der Umsatzsteuer oder über 1370 Durchlaufende Posten?
Bei der Buchung über 1800 laufen die Kosten  nicht an den Rechnungsaussteller sondern an mich.
1370 hätte den Vorteil, dass ich die Buchung gemäß Rechnungsbeleg vornehmen könnte und die Gegenbuchung an mich später datieren könnte.


VG, Piet
Zitat
Piet77 schreibt:
ich sehe schon, ich muss mich erst noch ein wenig an dieses Forum und die Anforderungen an die Fragestellung gewöhnen    Aber das bekomme ich schon irgendwie hin
Die "Anforderungen" sind einfach! Man sollte lesen und schreiben können oder jemanden kennen, der lesen und schreiben kann  ;)

Zitat
Es handelt sich um eine Rechnung über 20€, die ich bar verauslagt habe. Wenn ich jetzt mir das Geld vom Konto überweise, kann ich dann das so buchen:

6300 Sonst. betr. Aufwendungen gegen 1800 Bankkonto inkl. Berücksichtung der Umsatzsteuer
Nö, dazu hättest du vorher eine Forderung einbuchen müssen.

Zitat
oder über 1370 Durchlaufende Posten?
Das schonmal gar nicht!

Zitat
Bei der Buchung über 1800 laufen die Kosten  nicht an den Rechnungsaussteller sondern an mich.
Dazu müsstest du deinem Unternehmen eine Rechnung geschrieben haben, was gemäß § 181 BGB nicht geht, da du ja keine Kapitalgesellschaft sein kannst!  ;)

Zitat
1370 hätte den Vorteil, dass ich die Buchung gemäß Rechnungsbeleg vornehmen könnte und die Gegenbuchung an mich später datieren könnte.
Und es hätte den Nachteil, dass falscher kaum geht!  :green:

Du scheinst nicht wirklich Ahnung von BF zu haben. Daher Frage ich dich erneut:

[COLOR=#FF0000]Warum tust du dir das an?[/COLOR]

Du machst eine EÜR und außer dir interessiert es niemanden was du buchst! Überweis dir das Geld und gut.

Ein Problem gibt vielleicht nur (und das auch nur vielleicht), wenn die Rechnung an dich gerichtet ist, aber auch diese Nachfrage ignorierst du hartnäckig. Wie soll man da helfen?  :(
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