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Piet77 schreibt: ich sehe schon, ich muss mich erst noch ein wenig an dieses Forum und die Anforderungen an die Fragestellung gewöhnen Aber das bekomme ich schon irgendwie hin |
Die "Anforderungen" sind einfach! Man sollte lesen und schreiben können oder jemanden kennen, der lesen und schreiben kann
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Es handelt sich um eine Rechnung über 20€, die ich bar verauslagt habe. Wenn ich jetzt mir das Geld vom Konto überweise, kann ich dann das so buchen:
6300 Sonst. betr. Aufwendungen gegen 1800 Bankkonto inkl. Berücksichtung der Umsatzsteuer |
Nö, dazu hättest du vorher eine Forderung einbuchen müssen.
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oder über 1370 Durchlaufende Posten? |
Das schonmal gar nicht!
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Bei der Buchung über 1800 laufen die Kosten nicht an den Rechnungsaussteller sondern an mich. |
Dazu müsstest du deinem Unternehmen eine Rechnung geschrieben haben, was gemäß § 181 BGB nicht geht, da du ja keine Kapitalgesellschaft sein kannst!
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1370 hätte den Vorteil, dass ich die Buchung gemäß Rechnungsbeleg vornehmen könnte und die Gegenbuchung an mich später datieren könnte. |
Und es hätte den Nachteil, dass falscher kaum geht!
Du scheinst nicht wirklich Ahnung von BF zu haben. Daher Frage ich dich erneut:
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Warum tust du dir das an?[/COLOR]
Du machst eine EÜR und außer dir interessiert es niemanden was du buchst! Überweis dir das Geld und gut.
Ein Problem gibt vielleicht nur (und das auch nur vielleicht), wenn die Rechnung an dich gerichtet ist, aber auch diese Nachfrage ignorierst du hartnäckig. Wie soll man da helfen?
