Sumup Zahlung richtig einbuchen

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Sumup Zahlung richtig einbuchen, Buchungssätze korrekt
Hallo zusammen,

ich übernehme gerade eine Buchhaltung und mir stellen sich gerade ein paar Fragen. Gebucht wird nach dem SKR03 und es ist eine EÜR.

Hier werden Zahlungen von sumup wie folgt eingebucht: 307,36 € werden dem Konto gutgeschrieben. Der Betrag wird dann von 10002 / 8400 gebucht und nochmal von 1201 / 10002 und die USt 1766 / 1776. Die Gebühren von sumup werden gar nicht berücksichtigt. Ist das so korrekt?

Genauso werden die Zahlungen die über PayPal eingehen vom PayPal-Konto (hier 1202) an 1360 gebucht und dann einfach auf das lfd. Geschäftskonto (hier 1201) von 1360 gebucht. Da wurde doch kein Warenverkauf gebucht? Die Einnahmen muss ich doch dann so buchen wie die Zahlung von sumup?

Bei dem Warenverkauf wurde immer brav alles auf 8400 gebucht obwohl auch Ware zu 7% USt dabei war. Kann ich das im nachhinein noch korrigieren. Es gibt keine Aufzeichnungen darüber wieviel Ware zu 7% und wieviel zu 19% USt verkauft wurde.

Die Buchhaltung wurde bisher von der Unternehmerin selber gebucht (hat keine richtige Ahnung von Buchhaltung - hat sie dem StB auch gesagt) und von einem Steuerbüro quartalsweise überprüft und die USt-VA wurde dort erstellt. Lt. Rechnung hat das Steuerbüro die Buchhaltung inkl. kontieren der Belege gemacht.

Für eure Hilfe bedanke ich mich schon mal im voraus.
Hallo bussimel,

1. Fakturierung der Rechnung an den Debitor:
   10002 Debitor an 8400 Umsatzerlöse 19%  ist richtig. 8400 ist ein Automatikkonto, die Ust wird vom Programm richtig rausgerechnet und verbucht.

   Eingang der Zahlung für die ausstehende Forderung
   1201 Bank an 10002 Debitor (Hier nochmal Ust. zu buchen ist meines Wissens nach nicht richtig. Ist das manuel gebucht worden oder programmunterstützt
   mit einem Buchungshaltungsprogramm ?
   Die besseren Buchhaltungsprogramme buchen die ganzen Vorgänge automatisch.
   Was sind das für Gebühren, Mahngebühren ? Eventuel dann händisch nachbuchen. Paypalgebühren ?

Paypalkonto: Dazu hab ich einen Link rausgesucht.

rtskg.de/service/news/beitrag/paypal-leitfaden-buchhaltung.html

Der Warenverkauf wurde doch schon auf dem Debitorenkonto gebucht.
Es ist doch dann egal, ob man dann den Zahlungsausgleich über das Girokonto Bank 1 bucht oder bei Zahlung mit Paypal über Bank 2

Ja die Umsatzsteuer von dem Warenverkauf muss gesplittet werden in 19% und 7%. Da wurde schlampig gebucht und die Umsatzsteuervoranmeldung ist dann
nicht korrekt.
Ja das kannst du im Nachhinein korrigieren, aber das ist aufwendig. Man müsste die Buchhaltung nochmals aufarbeiten, Stornobuchungen machen und
vielleicht die Rechnungen nochmals neu einbuchen. Also Kosten-Nutzen überdenken.
Wenn es das Verschulden des Steuerbüros ist, nochmals hingehen und das mit denen klären.
Es ist auch eine Frage der Haftung.

Also meine Meinung, dass alles mit der Unternehmerin und mit dem Steuerbüro abklären, bevor du da selber was korrigierst.

Wenn die Unternehmerin das auf sich beruhen lassen will, dann einfach ab jetziger Buchhaltung besser machen.
Wenn das Steuerbüro das nur stichartig und quartalmäßig  überprüft, haben die das vielleicht übersehen. Die schauen sich auch nicht jede einzelne Buchung an.
Die schauen sich vielleicht noch die vorherige Ust.Voranmeldung an oder im Quartal und davor und überschlagen das. Und wenn es einigermaßen passt,
übermitteln sie diese.
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