Tilgungszuschuss KfW mit Weitergabe an Kunden

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Tilgungszuschuss KfW mit Weitergabe an Kunden, Wie verbucht man Tilgungszuschuss bei Weitergabe an Kunden ?
Hallo,

wir haben unseren Kunden Tilgungszuschüsse in Rechnungen gutgeschrieben obwohl wir noch keinen Bescheid von der KfW über den Teilschuldenerlass erhalten haben.

Wie verbucht man so was ?

Das heisst wir haben eine KfW Darlehnsverbindlichkeit ausgewiesen und erhalten irgendwann dieses Jahr bzw.nächstes Jahr von der KfW einen Bescheid , dass ein Teil der Schulden erlassen wird. Voraussetzung ist jedoch dass der Antrag gestellt ist.
Wir haben jedoch unseren Kunden diesen Förderbeitrag bzw.Tilgungszuschuss schon vorab weitergegeben.

Wenn der endgültige Bescheid schon vorläge, könnte man ja buchen Darlehnsverbindlichkeit im Soll an Sonstige Forderung.

Die Auszahlung an die Kunden steht momentan im Soll auf einem Verrechnungskonto bzw.auf sonstige Forderungen.

Was macht man wenn der Bescheid dieses Jahr nicht mehr kommt ? Wären dann die Auszahlungen an die Kunden voll als Aufwand in der GuV zu verbuchen und im nächsten Jahr wenn der Bescheid der KfW vorliegt als Ertrag ? :denk:
Mojn Mini,

ich verstehe den Sachverhalt nicht wirklich!  :o

Wer nimmt denn ein Darlehen auf, um Teile davon einem Kunden zu "erstatten"? Warum erstattet ihr etwas und wofür? Wie wurde das Darlehen verwendet?  :denk:

Ich denke ohne weitere Infos wird hier niemand was dazu sagen können!

Gruß
Mehfach anwesend, keinerlei Kommentar!

Dann hat es sich wohl erledigt. Ist einfach nur schade, wenn Fragesteller keine Rückmeldung geben!

Hätte mich jetzt wirklich mal interessiert, wer Darlehen bei der KfW aufnimmt, um diese dann an Kunden zu erstatten!  8)

Gruß
Hallo,

ich hatte eine ausführliche Antwort geschrieben aber scheinbar hat es nicht funktioniert....

Egal....Hier noch mal die Schilderung.

Die Firma hat ein Wärmenetz gebaut an dem Kunden angeschlossen worden sind. Die Kunden zahlen für den Anschluß an das Wärmenetz einen so genannten Hausanschlußkostenbeitrag und einen Baukostenzuschuß für das Netz.

Der Bau des Wärmenetzes inkl.der Hausanschlüsse wurde über ein KfW Darlehn mitfanziert.

Lt.KfW muss dem Kunden 1.800 Euro Tilgungszuschuß  erstattet werden, wenn er einen entsprechenden Hausanschlußkostenbeitrag an den Wärmenetzbetreiber gezahlt hat.


Dieser Tilgungszuschuß der an die Kunden dann ausgezahlt wird ist ja dann nur ein durchlaufender Posten bzw.wie eine Forderungsabtretung des Kunden an die Wärmegesellschaft zu sehen.

Dem Kunden wird bei Abschluß eines Wärmevertrages dieser Förderbeitrag schon zugesagt und schon ausgezahlt bevor der eigentliche Bescheid von der KfW vorliegt.
Moi,

Zitat
Die Firma hat ein Wärmenetz gebaut an dem Kunden angeschlossen worden sind. Die Kunden zahlen für den Anschluß an das Wärmenetz einen so genannten Hausanschlußkostenbeitrag und einen Baukostenzuschuß für das Netz.

An euch und es stellt einen Ertrag dar? Oder wie wurde das bei euch gebucht?

Zitat
Lt.KfW muss dem Kunden 1.800 Euro Tilgungszuschuß erstattet werden, wenn er einen entsprechenden Hausanschlußkostenbeitrag an den Wärmenetzbetreiber gezahlt hat.

Je nachdem wie vorhergebucht müsste jetzt auf dem entsprechenden Konto die Gegenbuchung erfolgen.

[CODE]Dieser Tilgungszuschuß der an die Kunden dann ausgezahlt wird ist ja dann nur ein durchlaufender Posten bzw.wie eine Forderungsabtretung des Kunden an die Wärmegesellschaft zu sehen.[/CODE]

Eher nicht! Eure Kunden haben keinen Vertrag mit der KFW und der Tilgungserlass ist keine Forderung.

Zitat
Dem Kunden wird bei Abschluß eines Wärmevertrages dieser Förderbeitrag schon zugesagt und schon ausgezahlt bevor der eigentliche Bescheid von der KfW vorliegt.

Ja, weil er einen Anspruch gegen euch hat. Aber das mindert doch nur einen Teil dessen, was er vorher als Anschlussgebühr bezahlt hat.

Und zur bilanziellen Behandlung bei euch lies am besten nochmal da:

http://www.vdwvdwg.de/index.php?id=252&tx_ttnews[tt_news]=3945&cHash=e7dc4ebee58f07cad11c60da87036d78

Gruß
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