Hallo
ich habe das Problem, dass ich einen Tilgungszuschuss der KfW zu einer ernergetischen Gebäudesanierung nach Gutachtenerstellung bekomme.
Nun das Problem der Buchung. Die aktivierungspflichtigen Kosten der Gebäudesanierung belaufen sich auf ca. 3 Mio € und davon kann ich 35% Zuschuss bekommen. Das Geld wird aber nicht ausbezahlt sondern auf die Darlehnssumme direkt gutgeschrieben.
Wie muss ich dies erfassen?
Ich dachte, dass ich im Zeitpunkt der Zuschussbewilligung das ganze so buche: Darlehen an sonstige betriebliche Erträge oder gibt es eine Rechtsprechnung, wonach ich die AK/HK kürzen muss? Und wenn ja, zählt dann das Bewillungsdatum oder das Auszahlungsdatum?
Vielen Dank für eure Hilfe.
ich habe das Problem, dass ich einen Tilgungszuschuss der KfW zu einer ernergetischen Gebäudesanierung nach Gutachtenerstellung bekomme.
Nun das Problem der Buchung. Die aktivierungspflichtigen Kosten der Gebäudesanierung belaufen sich auf ca. 3 Mio € und davon kann ich 35% Zuschuss bekommen. Das Geld wird aber nicht ausbezahlt sondern auf die Darlehnssumme direkt gutgeschrieben.
Wie muss ich dies erfassen?
Ich dachte, dass ich im Zeitpunkt der Zuschussbewilligung das ganze so buche: Darlehen an sonstige betriebliche Erträge oder gibt es eine Rechtsprechnung, wonach ich die AK/HK kürzen muss? Und wenn ja, zählt dann das Bewillungsdatum oder das Auszahlungsdatum?
Vielen Dank für eure Hilfe.