TÜV-Kosten und Weiterberechnung

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[ geschlossen ] TÜV-Kosten und Weiterberechnung
Hallo,
wir sind eine Kfz-Werkstatt und haben einmal die Woche den TÜV bei uns. Von diesem bekommen wir dann eine Rechnung für die Prüfungen. Meine Frage ist ist, wie buche ich die Eingangsrechnung (SKR03) und wie berechne ich das an den Kunden?
Hallo,

ich bin mir nicht sicher und würde noch auf andere Meinungen warten aber folgendes könnte ich mir vorstellen:

Die Rechnung vom TÜV an euch auf Fremdleistungen buchen.

Die Rechnung von euch an den Kunden als normalen Umsatz.

Gruß Reaper
Hi,

zwischen wem besteht denn hier das Vertragsverhältnis?

Ich kenne es von unseren Eingangsrechnungen hier, daß die HU-Prüfung für die Werkstätten nur ein durchlaufender Posten ohne Umsatzsteuerausweis ist.

Gruß
Bilibu
Hallo allerseits,

nach Auffassung der Finanzämter handelt es sich um durchlaufende Posten. Der TÜV leistet direkt an den Fahrzeughalter. Die OFDen Magdeburg und Frankfurt am Main haben 2006 bzw. 2010 entsprechende Verfügungen herausgegeben.

Zur Frage der Leistungsbeziehung bei TÜV-Untersuchungen ist beim BFH ein Verfahren anhängig (Az: XI R 12/08).


Gruß
Gustav
Also,
es als normalen Umsatz zu buchen kann mir net vorstellen, da der TÜV ja umsatzsteuerbefreit ist . Durchlaufender Posten hört sich da für mich plausibler an.
Es ist halt so, dass wir für den Tag eine Sammelrechnung bekommen, und nicht der Kunde. Auf der Rechnung ist eine Gutschrift für die Nutzung unserer Werkstatt.
Dann müsste ich jetzt aber auch unsere Rechnungen dann ändern, da unser Programm MwSt. draufrechnet.

Danke schon mal für dei Hilfe
Hallo Maggy,

wieso ist der TÜV umsatzsteuerfrei?


Gruß
Gustav
Hi,

vermutlich ist der Eindruck entstanden, weil der TÜV korrekterweise der Werkstatt gegenüber keine Umsatzsteuer ausgewiesen hat, da diese ja auch nicht der Leistungsempfänger ist.

Bilibu
Dann war also "nicht steuerbar" gemeint. Alles klar.

Gruß
Gustav
Hi Gustav,

wer führt denn nun die Ust. ab, wenn die Rechnung ohne Ust. an die Werkstatt geht?

Ich habe in meiner Mandantschaft keine Werkstatt und habe mich somit damit auch noch nicht groß beschäftigt. Das kein Leistungsaustausch zw. TÜV und Werkstatt besteht ist mir klar, jedoch kann die Ust. doch nicht gänzlich untern Tisch fallen. :denk:
Das wäre für Privatleute eine echtes Steuersparmodell oder dumm wer direkt zum TÜV geht. :?:


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
hallo Andreas,

na der TÜV führt die USt ab: Die Leistung wird direkt vom TÜV an den Fahrzeughalter erbracht, auch wenn die Werkstatt dazwischengeschaltet ist. Die Werkstatt legt das Geld für den Kunden aus, bezahlt den TÜV vorab und holt sich das Geld vom Kunden wieder (= durchlaufender Posten bei der Werkstatt). Das Prüfprotokoll des Gutachters, das auf den Namen des Kunden ausgestellt ist, enthält einen Abrechnungsteil mit USt-Ausweis.  

Die "Rechnung" des TÜV an die Werkstatt hat nur Informationscharakter, wieviel die Werkstatt vorzuschießen hat.

Alles klar?

Gruß
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 11.10.2010 15:57:56
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