UG-Gründung: Erster Buchungssatz (Einzahlung des Stammkapitals)

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UG-Gründung: Erster Buchungssatz (Einzahlung des Stammkapitals)
Liebes Forum,

ich bin neu in der Materie und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Meine Problematik ist für euch vermutlich kinderleicht zu lösen - ich freue mich über jede Hilfe.

Ich habe eine UG gegründet und möchte nun den ersten Buchungssatz vornehmen, die Einzahlung des Stammkapitals (ich habe ein Geschäftskonto eröffnet und das Geld von meinem Privatkonto auf das Geschäftskonto überwiesen). Ist folgender Buchungssatz korrekt (ich arbeite mit dem SKR03 Kontenrahmen)?

1000 Kasse 5.000,00 an 0800 Gezeichnetes Kapital 5.000,00

Ich bin noch über das Konto 1360 Geldtransit gestolpert und unsicher, ob ich dieses nicht als Zwischenschritt bebuchen muss?

Vielen Dank vorab und Gruß
Hallo,

Buchung ist so korrekt.

MfG
nein, das ist nicht richtig:
es muss erst die EB-Bilanz erfolgen und gebucht werden -und da wird das Stammkapital als "nicht eingezahlt" ausgewiesen... und darüber wird dann der Betrag gebucht.


E.
also jetzt mal von vorn.

Der erste Buchungssatz Kasse an Kapital ergibt die Eröffnungsbilanz. Mit "nicht eingezahlt" hat das nicht zu tun, Man kann keine UG/GmbH gründen ohne das notwendige Stammkapital eingezahlt zu haben.

Die Eröffnungsbilanz heißt also

         Aktiva                                  Passiva

Kasse 5.000,00                        Kapital 5.000,00


Die Buchführung beginnt dann mit den Saldovorträgen.

Kasse 5.000,00                 an     Saldovortrag 5.000,00
Saldovortrag 5.000,00     an     Kapital  5.000,00


Und auch hier mein Rat, Fachkraft (Steuerberater) fragen.
Nun, es gibt, soweit ich mich erinnere, zumindest bei der GmbH die Möglichkeit, die Gesellschaft zwar mit einem Mindest-Stammkapital von T€ 25 zu gründen.
Aber davon muss bei der Gründung erstmal nur die Hälfte eingezahlt sein.
Die Buchung der EB lautet dann

per Kasse/Bank 50% und
Forderungen Gesellschafter 50%
an Stammkapital 100%

Im Stammkapital in der Bilanz muss dann ein davon-Posten "davon noch nicht eingezahlt" ausgewiesen werden, oder ähnlich im Wortlaut.

insofern waren beide Antworten richtig... :klatschen:
ABER: Ob das bei einer UG genauso funktioniert muss ich erst noch mal nachlesen.

[COLOR=#003399](Nebenbei: Ausgewiesen wird die Forderungen gegen den Gesellschafter in der Bilanz als erster Aktiv-Posten "Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital". Weiter gehts dann mit der Unterscheidung, ob diese ausstehende Einlage bereits ganz oder teilweise "eingefordert" wurden, aber das führt hier zu weit.)
[/COLOR]
@ArnoGe

wozu eine Buchung über Kasse, die es nicht gibt, da Stammkapital auf Bankkonto eingegangen ist!
Auf 1000 stehen nach Ihren Buchungen: 10000,--und auf Kapital auch! Aber es wurden nur 5.000,-- eingezahlt!
Hallo eugenie,

da haben Sie recht. Ich hätte besser lesen sollen, habe aber vom Buchungsvorschlag abgeleitet, das Bar eingezahlt wurde. Er schreibt aber, dass er vom Privatkonto auf das Geschäftskonto überwiesen hat.
Es muss natürlich Bank an Kapital lauten.

Bitte das Wort "Kasse" durch "Bank" ersetzen.

MfG
Hallo zusammen,

bin ebenfalls relativ neu in der Materie und bin bei der Recherche zu meinem Problem leider nur auf diesen zumindest artverwandten, wenn auch uralten Thread gestoßen.

Ich habe kürzlich eine UG gegründet. Da sich die Eröffnung des Geschäftskontos aus Branchengründen aber voraussichtlich noch eine Weile ziehen würde, wies mich der Notar im Termin an, mit den 1000 € Stammkapital die Barkasse zu eröffnen, die 300 € an anerkannten Notarkosten als Barausgabe zu buchen und die übrigen 700 € nach erfolgter Kontoeröffnung auf die Bank einzuzahlen und im letzten Schritt als Kapital zu buchen.

Normalerweise würde ich das insgesamt wie folgt machen:

1. Kasseneröffnung: Kasse (1000) an Geldtransit (1360) (da Privateinlagen bei der UG unzulässig sind, muss das Geldtransitkonto zwingend dazwischengeschaltet werden)

2. Notarkosten: Rechts- und Beratungskosten (4950) an Kasse (die Vorsteuer von 19% wird automatisch gebucht)

3. Entnahme aus der Kasse und Einzahlung auf Bankkonto: Geldtransit an Kasse, dann Bank (1200) an Geldtransit

4. Buchung als Stammkapital: Gez. Kapital (0800) an Bank

Ist das so korrekt, oder muss die Verbuchung als gez. Kapital in diesem Fall schon an früherer Stelle erfolgen?  :denk:
OMG.
Das hat der Notar empfohlen ??

Also üblicherweise zahlt man die Einlage unbar vom eigenen Konto - allein schon aus Beweisgründen. Im Falle eines möglichen Insolvenzverfahrens ist das das Erste, was der Insolvenzverwalter zurückfordert resp. auffordert, die Einlage (nochmal) zu leisten. Geht 10 Jahre rückwirkend. Das nur vorab.

Dieses Ganze Bargeldgedöns weckt im Zweifel auch nur das Misstrauen des Finanzamts. Korrekt entsteht die Gesellschaft mit Beurkundung. Das bucht man ohne Probleme und ganz ohne Bank (0830 Auslagen einstehend eingefordert => 0800 Kapital). Da die Notare ihr Geld vor der Beurkundung möchten, zahlt üblicherweise der Gesellschafter die Kosten von seinem Privatkonto und holt sich das später von der Gesellschaft zurück (sofern Gründungskosten im Gesellschaftsvertrag von der Gesellschaft übernommen werden, was im Musterprotokoll bis 300 EUR netto möglich ist).

Buchen könnte man das hier mit (4950 Rechts/Beratungskosten an 1666 Verbindlichkeiten gg. Gesellschafter). Wenn das Konto eröffnet und das Kapital eingezahlt wurde, bucht man dann die 1000€ 1200 Bank an 830 Auslagen einstehend und hat hier nur einen Aktivtausch.  Wenn man sich die Notarkosten von der Gesellschaft auszahlen lassen will, bucht man das einfach 1666 an 1200 (mit der entsprechenden Überweisung).

Und Kasse an Geldtransit kann eigentlich auch nicht sein, da Bargeld niemals zeitverzögert unterwegs ist. Das macht man normal bei Übertrag von verschiedenen Bankkonten z.B. Aber ich kann theoretisch jedes beliebige Zwischenkonto verwenden, das macht den Übertrag in die Position Kapital nicht anders. Problem sehe ich hierbei in erster Linie, dass die Kasse erstmal gefüllt werden muss. Das geht im Grunde mit er obigen Lösung, wenn man die zweite Buchung statt über die Bank über die Kasse macht: 1000 => 0830. Mit den oben beschriebenen Problemen.

In meiner UG gibt es keine Kasse und das aus guten Gründen. Im Zweifel ist die Kasse einfach das Portemonnaie des Geschäftsführers (der sich die Auslagen erstatten lässt irgendwann). Spart viel Zeit und Arbeit und möglichen Ärger mit Kassenbuchführung beim Finanzamt.
Besten Dank für die Ausführungen, Dauerbucher,  - absolut schlüssig und nachvollziehbar.

Da ich der Beurteilung des Notars vertraut und das letzten Endes genauso gemacht habe – also das Stammkapital von meinem Privatkonto abgehoben, dem Notar 300 € in Bar überreicht und den Restbetrag auf das Firmenkonto eingezahlt, sobald das Konto verfügbar war –, stehe ich jetzt aber ein bisschen wie der Ochs' vorm Berg und weiß nicht so recht, wie ich diesen besonderen Sachverhalt Buchungs-technisch auffange und damit die Kuh vom Eis kriege ...
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