UG Gründungskosten übersteigen die 300€ Grenze aus dem Musterprotokoll

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UG Gründungskosten übersteigen die 300€ Grenze aus dem Musterprotokoll
Hallo liebes Forum,

ich schlage mich gerade mit dem Problem, dass meine Gründungskosten der UG mit dem Musterprotokoll den Maximalbetrag von 300€ übersteigen werden.
Laut Musterprotokoll, darf die Gesellschaft max. 300€ übernehmen.

Jetzt schaut die Situation bei mir so aus:

165€ --> Notar (gezahlt)
150€ --> Handelsregisterantrag (Rechnung noch nicht erhalten)
30€ --> Gewerbeanmeldung (steht noch aus)

Wenn ich die Rechnung für den Handelsregistereintrag erhalte, komme ich schon über die 300€.
Was wäre die aller einfachste Buchung die ich vornehmen kann um die 300€ ausschöpfen zu können?
(Ich nutze Lexoffice)

Zahle ich es direkt privat und erstatte mir die 135€ von der Gesellschaft?
Zahlt die Gesellschaft den Betrag von 150€ und ich überweise der Gesellschaft privat die 15€?

Danke.
Also die 300 EUR Maximalbetrag Übernahme Gründungskosten bezieht sich auf den Nettobetrag. Da in der Notarrechnung Umsatzsteuer(=Vorsteuer) ausgewiesen ist, geht sich das in der Regel aus. Also ich habe es ganz normal als Kosten gebucht auf die Sollkonten im SKR03 und dann als Gegenkonto das Gesellschafter Verrechnungskonto ausgewiesen.

Was die Gewerbeanmeldung angeht - das sehe ich nicht als klassische Gründungskosten. Sonst könnte man auch IHK Beiträge oder ähnliches darunter fassen. Gründundskosten sind per Definition alle Kosten, die im Laufe der Gründung anfallen. Mit Zeitpunkt der Eintragung im Handelsregister ist die Gründung abgeschlossen. Alle danach anfallenden Kosten sind in der Regel Betriebskosten. Da die Gewerbeanmeldung in aller Regel die vollzogene Gründung voraussetzt, sind die Gebühren für die Anmeldung nicht mehr Gründungskosten (weil die Gründung zu dem Zeitpunkt bereits abgeschlossen ist). Ohne Eintragung im HR kann man eine Kapitalgesellschaft in aller Regel auch gar nicht gewerblich anmelden.
Das macht dann durchaus Sinn mit der Gewerbeanmeldung. Hab mich schon gewundert, warum diese Grenze bei 300€ liegt wenn man damit so sicher darüber kommt.
Nu gut, für mich ist es dann aber wohl immer noch nicht gelöst, da ich die Kleinunternehmerregelung verwenden werde. (Kann die Umsatzsteuer nicht abziehen bzw. wiedererhalten).

Vielleicht noch weitere Tipps?
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