Hallo,
ich hätte eine wirklich dringende Frage und wäre unglaublich dankbar für eure Hilfe!!
Ich stoße bei dem Versuch, den Unterschied zwischen dem Vorgehen bei einem Anlangenverkauf und jenem bei Ausscheiden von Anlagen infolge eines Schadensfalles zu erklären, an meine Grenzen. Grundsätzlich sind ja alle Buchungen gleich bis auf die Tatsache, dass Versicherungserlöse nicht auf (4) Erlöse auf dem Abgang von Anlagen gebucht werden, sondern auf ein eigenes Konto (4) Versicherungsentschädigungen. Diese Tatsache könnte ich mir ja noch dadurch erklären, dass Vers.entsch. nicht Ust-pflichtig sind und deshalb gesondert gebucht werden. Aber warum buche ich den Buchwert der Anlage nicht auf (7) BW abgegangener Anlagen sondern auf (7) sonstige Schadensfälle?????
Meine Frage ist also: welchen Grund gibt es für die unterschiedlichen Konten? (besonders wenn ich mir vorstelle, dass das Ganze in der GuV sowieso nicht mehr gesondert ersichtlich ist oder?!)
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!
Besten Dank schon mal.
Lg bexx
ich hätte eine wirklich dringende Frage und wäre unglaublich dankbar für eure Hilfe!!
Ich stoße bei dem Versuch, den Unterschied zwischen dem Vorgehen bei einem Anlangenverkauf und jenem bei Ausscheiden von Anlagen infolge eines Schadensfalles zu erklären, an meine Grenzen. Grundsätzlich sind ja alle Buchungen gleich bis auf die Tatsache, dass Versicherungserlöse nicht auf (4) Erlöse auf dem Abgang von Anlagen gebucht werden, sondern auf ein eigenes Konto (4) Versicherungsentschädigungen. Diese Tatsache könnte ich mir ja noch dadurch erklären, dass Vers.entsch. nicht Ust-pflichtig sind und deshalb gesondert gebucht werden. Aber warum buche ich den Buchwert der Anlage nicht auf (7) BW abgegangener Anlagen sondern auf (7) sonstige Schadensfälle?????
Meine Frage ist also: welchen Grund gibt es für die unterschiedlichen Konten? (besonders wenn ich mir vorstelle, dass das Ganze in der GuV sowieso nicht mehr gesondert ersichtlich ist oder?!)

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!
Besten Dank schon mal.
Lg bexx