USt und Ausland :-(

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Zitat
Reaper-RWP schreibt:
Habt ihr dem Verkäufe ind en USA darüber informiert, dass ihr Unternehmer seit und keine Privatperson?
Naja wir haben bei "company name" unsere Firma eingetragen. Das ist ja so ein online software kauf teil, das läuft vollautomatisch.

Im WWW software gefunden -> über paypal bezahlt -> automatische Rechnung und Download link erhalten.
Hier ist eine Mediaagentur, das wird in Zukunft öfters geschehen :)
Also ich kenne es nur von Norton und Co, die haben aber sitz in Irland, dass die es erkennen wenn du eine UST-ID eingibts. Aber ich weiß nicht wie es andere Shops machen vorallem im Drittland. Aber eigentlich sollte deren Shops erkennen, ob du Unternehmer bist und ob du aus einem Drittland kommst, ansonsten auch da mal nachfragen.
Ich habe an einem Verkäufer so geschrieben:
Zitat
On October 23, we ordered the product Vertical Accordion Menu for Joomla! 1.5 with the Order Number “xxx”.
We also indicated our company European VAT ID DE251068992.

Since we are located in Germany, this means that we should receive a VAT-exempt invoice. Due to this fact, we would be pleased if you could send us a new VAT-exempt invoice, since we can’t claim the USA sales tax in Germany.
und wieder eine Rechnung mit tax i. H. v. 20 % bekommen. Was habe ich wieder falsch gemacht? Alles? :-(

Zweiter Verkäufer aus Frankreich hat noch nicht geantwortet.
Nochmal schreiben und mitteilen, dass bis zur neuen Rechungsstellung nicht bezahlt wird. Man muss sich teilweise seine Lieferanten erst erziehen.
Hallo Glance,

kann mich hier nur de Lang anschließen. Schreib den Verkäufer nochmal, aber dringlicher an, dass ihr eine Rechnung ohne Umsatzsteuer, da Unternehmen und Drittland, benötigt. Vor allem heb hervor, dass die Zahlung der Rechnung definitiv erst erfolgt, wenn ihr eine korrekte Rechnung erhaltet.

Du kannst hier ruhig ein bischen forscher auftreten, es ist schon so, wie de Lang sagt, manchmal muss man sich die Lieferanten erst ein wenig erziehen!  :green:

LG
Momo
Zitat
de Lang schreibt:
Nochmal schreiben und mitteilen, dass bis zur neuen Rechungsstellung nicht bezahlt wird.
Und wenn die Rechnung schon bezahlt ist? Ist es schon für alles zu spät? :-( Wie soll ich dann buchen? Komplett Bruttobetrag als netto ohne Vorsteuer? (Pech gehabt)
Ich habe alles nachträglich als geschehene Dinge bekommen.
Bearbeitet: Glance - 06.12.2010 11:19:26
Zitat
Glance schreibt:
Komplett Bruttobetrag ohne Vorsteuer? (Pech gehabt)
Damit triffst du den Nagel auf den Kopf. Es sei denn es gibt aus dem Land noch mehr offene Vst. Beträge bzw. diese Vst. ist bereits hoch genug, dann kann man im Antragsverfahren das Geld wiederbekommen.

Bevor die in Zukunft was an ausl. Firmen bezahlen, sollen die besser erst Rücksprache mit Dir halten.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hurra, ein Lieferant aus Frankreich ist bereit, uns neue Rechnung zu erstellen und die Steuer zu erstatten!
Dabei fallen aber Paypal-Gebüren an.

Meine Fragen:
1. Wie buche ich diese Paypal-Gebüren für die Steuererstattung?

2. Buchungssatz wie hier? http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umsatzsteuer/Erhalt-von-Lieferungen-durch-Unternehmen.html

Zitat
3425 (SKR03) / 5425 (SKR04) Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % VSt. und 19 % USt. 20.000,00 EUR
1574 (SKR03) / 1404 (SKR04) abziehbare VSt. aus innergemeinschaftl. Erwerb 19% (A-Konto) 3.800,00 EUR
an 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank 20.000,00 EUR
1774 (SKR03) / 3804 (SKR04) USt. aus innergemeinschaftlichen Erwerb 19% (A-Konto) 3.800,00 EUR
und egal was genau wir kaufen, ob das Software für wenig Geld ist oder Rohstoffe für 20.000,00???
Bearbeitet: Glance - 13.12.2010 11:55:30
Und der Andere hat uns für die Summe der Steuer eine andere Software angeboten.
Dürfen wir dann auf die Vorsteuer verzichten und die Brutto als Netto wie oben verbuchen?

Unsere Rechnung:
netto 89,90
tax 17,62
brutto 107,52

ich buche:
3425 (SKR03) / 5425 (SKR04) 107,52 EUR
1574 (SKR03) / 1404 (SKR04)  20,43 EUR

an 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) 107,52 EUR
1774 (SKR03) / 3804 (SKR04)  20,43 EUR

Oder ist es komplett falsch?  :oops:
Kurzer Hinweis zu den Rechnungen aus den USA:

Das deutsche und das amerikanische USt-Recht sind nicht harmonisiert (anders als DE - FRA). Daher kann man nicht ausschließen, dass ein US-Anbieter nach den dortigen Gesetzen US-Steuer zahlen muss, die er in der Rechnung ausweist. Eine USt-Pflicht nach deutschen Gesetzen ergibt sich pararallel (=Doppelbesteuerung).

Gruß
Gustav
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