Verbuchung eines Leasinggeschäfts

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[ geschlossen ] Verbuchung eines Leasinggeschäfts
Hallo zusammen,

Bei folgender Aufgabe habe ich ein paar Probleme würde mich über jede Hilfe freuen!

Der Leasing-Geber erwirbt am Jahresanfang eine Maschine für 50.000€, die er sofort für 12.000€/Jahr an den Leasing-Nehmer vermietet. Die Maschine hat eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 10 Jahren und wird linear abgeschrieben. Der Leasingnehmer wurde vertraglich eingeräumt, den Leasing-Gegenstand nach 5 Jahren Grundmietzeit für 20.000€ zu erwerben.


Hier meine bisherige Lösung:



Mir ist bei der Buchung beim Leasing-Geber unklar, welche Funktion das Konto "Leasingforderungen" hat, da die Forderung aLuL, die zu beginn aktiviert wurden, nach den 5 Jahren vollständig getilgt wurden.

Weiterhin wird beim Leasing-Nehmer Verbindlichkeiten aLuL an Verbindlichkeiten aLuL gebucht, wodurch sich jedes Jahr eine Erhöhung der Verbindlichkeiten um den Zins- und Kostenanteil ergibt, also nach den 5 Jahren 10.000€ an Verbindlichkeiten noch vorhanden sind.
Vielleicht hilft dir ja meine erweiterte Übersicht ein bischen.



Das einzige wo ich mir aber etwas unsicher bin ist:

Imho wäre es besser auch zur Umsatzsteuerverprobung beim Leasinggeber

1. Den Kaufpreis 50.000 nicht im Aktivtausch Leasinggegenstand an Ford LuL zu buchen sondern,
   auch in die Umsatzerlöse und die eingekaufte Ware auch in den Aufwand.

2. Das im Aufwand dann 50.000 stehen und bei den Erlösen dann 60.000

Das kommt zwar aufs gleiche raus, wie die hier nur eingebuchten Erlöse 10.000, aber ich kenne es eigentlich nur
so das wenn Ware oder Anlagegüter entnommen/verkauft werden diese immer über die GuV laufen.

Vielleicht kann ja noch jemand was dazu sagen.

Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo bufi,

da es schon spät ist und ich ab morgen im Urlaub bin, kann ich mich um diese Umfangreiche Aufgabe nicht mit kümmern, bin mir aber sicher das alle anderen hier fleißig mit dran arbeiten. sroko ist ja schon dabei. :D  Hier noch ein paar kurze Anmerkungen von meiner Seite.

Die BMG für die Ust. betrifft alle Kosten einschl. Optionspreis. (das hast du richtig)

der Zins und Kostenanteil, scheint auf den ersten Blick auch korrekt zu sein.

der Optionspreis gehört nicht zu den AK und muss ebenfalls digital aufgeteilt werden (konnte ich bisher  bei dir nicht nicht erkennen)

Beim Leasingnehmer wird aktiviert allso kommen alle Kosten in die Vbk., der Zins und Optionspreis geht in einen RAP.  Die Zahlungen lösen dann keinen Aufwand und Ust. mehr aus.

Hoffe das ich hiermit beim Startschuss für die Lösungsfindung helfen konnte.

@Maik
Ich weiß, Zinsen und RAP hatten wir beide schon mal und man kann es auch ohne machen, jedoch wird dies bei Schul/Prüfungsaufgaben eigentl. meist gefordert. Handelsr. muss ein RAP gebildet werden und steuerrechtl. darf er nicht gebildet werden. Für Prüfungen gilt meist, kann gebildet werden, um es nicht zu kompliziert zu machen. Der Optionspreis, gehört aber meines Wissens in beiden Fällen in einen RAP.

Bis Ende nächster Woche

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Vielen Dank für die schnellen Antworten! Hat mir echt ein gutes Stück weitergeholfen.
Hallo buchfi,

mal eine Frage:

Hast du die blaue Schrift selbst geschrieben oder versuchst du nur sie zu verstehen ?
Weil oben schreibst du hier meine bisherige Lösung..... und darunter schreibst du, dass du
die Buchungen teilweise nicht verstehst  :?:

Mich würd halt interessieren wer das in blau geschrieben hat.

LG

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
die lösung stammt aus meiner vorlesung.
Hallo,

man bucht eigentlich Verb. a LuL an Bank und dann die Teilauflösung der aktiven RAP extra.
Man kann aber auch am Jahresende die Auflösung in zusammengefaßter Form
durchführen.

Gruß BiBu
Beste Grüße BiBu
Bibu könntest du was zum möglichen Optionskauf sagen ? Muss dieser schon vorher brücksichtigt werden oder erst wenn er in Anspruch genommen wird ?

LG

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,

wenn es der Leasingnehmer bilanzieren muß ja. Er hat die Verb. an den Leasinggeber
zu passivieren. In Höhe der Verb. ohne USt. und den AHK muß er einen aktiven RAP bilden.
Außerdem steht dem Leasingnehmer die Abschreibung nach der betriebsgewöhnlichen ND zu.
In umsatzsteuerlicher Hinsicht handelt es sich um eine Lieferung. Sollte später die Option nicht
ausgeübt werden, ist die Umsatzsteuer zu korrigieren.
Da der Vermieter die Umsatzsteuer sofort abführen muß wird er dem Leasingnehmer eine Gesamtrechnung vorlegen und sofortige Zahlung verlangen. Somit ist sichergestellt das der Leasinnehmer die Vorsteuer auch sofort einbehalten kann.


Gruß BiBu
Beste Grüße BiBu
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