Mein Finanzamt hat mir mit Verweis auf den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) Abschnitt 2.3 Absatz (1) Satz /1a) erklärt, dass es sich bei den Aktivitäten der Gesellschaft um keine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes handelt und
Was mache ich in diesem Fall hinsichtlich Verbuchung von eingehenden Rechnungen? Muss ich die auf einer eingehenden Rechnung ausgewiesene Vorsteuer auch so verbuchen oder kann ich die komplette Summe (inkl. USt) als Aufwand verbuchen, weil die gezahlte Steuer ja nicht anrechenbar ist?
Sorry, wenn die Frage für dieses Forum zu einfach erscheint. Aber ich bin neu in der Materie.
Viele Grüße
Reinhard
Was mache ich in diesem Fall hinsichtlich Verbuchung von eingehenden Rechnungen? Muss ich die auf einer eingehenden Rechnung ausgewiesene Vorsteuer auch so verbuchen oder kann ich die komplette Summe (inkl. USt) als Aufwand verbuchen, weil die gezahlte Steuer ja nicht anrechenbar ist?
Sorry, wenn die Frage für dieses Forum zu einfach erscheint. Aber ich bin neu in der Materie.

Viele Grüße
Reinhard