Verbuchung von Eigenleistungen im Verein

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Verbuchung von Eigenleistungen im Verein
Guten Tag!

Ich bin, wie man in Österreich sagt, Kassier in einem gemeinnützige Sport-Verein, der nicht ganz klein ist (Bootssport).
(Beträge sind "begradigt", aber in der Dimension wirklichkeitsnah).
Der Mitgliedsbeitrag beträgt p.a. EUR 600, wovon 300 jedenfalls bar zu bezahlen sind, und 300 in Form von Arbeitsstunden zu EUR 10,- je Stunde geleistet werden können (also 30 Std. pro Jahr. Mehrleistung wird vorausgeschrieben auf die Folgejahre). Etwa ein Drittel der Mitglieder arbeitet (in unterschiedlichem Ausmaß) mit, der Rest zahlt lieber einen höheren Beitrag.

Pro Jahr werden insgesamt etwa 1.000 Stunden so gearbeitet, das entspricht also einem Mitgliedsbeitrags-Wert von 10.000.
Wenn solche Stunden für die Schaffung von Anlagevermögen verwendet werden, ist die Sache einfach: Ich verbuche das als "aktivierte Eigenleistung". Das kommt regel mäßig vor, weil im Verein praktisch alle Berufsgruppen vertreten sind, da finden sich idR entsprechende Professionisten.

Der wesentlich größere Teil dieser 1.000 Stunden wird aber für "Instandhaltung" aufgewendet, vom Rasenmähen und Heckenschneiden bis zur Instandhaltung des Clubhauses oder der Steganlagen.

Ich würde nun gerne (auch im Rahmen der Buchführung) darstellen, dass diese 1.000 Stunden bzw, EUR 10.000 zwei Aspekte haben; Auf der einen Seite haben wir uns durch diese Stunden den Zukauf von Fremdleistung erspart, auf der anderen Seite nehmen wir um 10.000 weniger Mitgliedsbeiträge ein.
Es soll somit auch das Bewusstsein gesteigert werden, dass diese Stunden "streng verrechenbar" sind und nicht für 1 Stunde Rasenmähen vier Stunden geschrieben werden können, weil man ja noch mit Clubkollegen geplaudert hat ...
(Dieser "erzieherische Wert" ist allerdings ganz untergeordnet.)

Als Unternehmer, der ich ja "hauptberuflich" auch bin, würde ich sagen: Wenn ich oder ein Mitarbeiter den Firmenrasen mäht, dann freue ich mich über die gesparten Fremdkosten, aber einen Aufwand kann ich dafür nicht verbuchen (glaube ich zumindest).

Aber ganz vergleichbar ist die Situation eben nicht: Mitglieder sind nicht Mitarbeiter (eher schon - im weitesten Sinne - Gesellschafter, auch wenn das so nicht korrekt ist), und "abgearbeitete Mitgliedsbeiträge" sind nicht "nicht verkaufte Arbeitsstunden von Mitarbeitern".

Ist es zulässig, solche Mitgliederstunden vergleichbar mit "aktivierter Eigenleistung" zu buchen, nur eben nicht für Anlagevermögen sondern für dessen Instandhaltung?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre geschätzten Beiträge.
Besten Gruß aus der Gegend um Wien
Ghaffy

Nachsatz: Wir arbeiten mit dem DATEV SKR 07 "angelehnt an den österr. SKR", und nicht mit dem dt. SKR 049 für Vereine, doppelte BH natürlich,
Ein Verein in der Größenordnung hat keinen Steuerberater, der das klären könnte?
Den Verein scheint es ja auch schon länger zu geben, wie wurde das denn bisher
gehandhabt? Davon abgesehen:
Die Frage würde mehr SInn in einem österreichischen Forum für Rewe machen.
Danke für den Kommentar.
Sorry, ich habe wohl den Zweck des Forums missverstanden.  :)
Neun von zehn Fragen hier müssten Steuerberater beantworten können.

Ein Verein dieser Größenordnung hat nicht notwendiger Weise einen Steuerberater, weil die ihr Brot dem Namen nach damit verdienen, dass sie die Steuerlast eines Unternehmens verringern,
Unser Verein ist - wie oben angemerkt - gemeinnützig, hat keinen zweckfremden Betrieb. Die Einnahmen sind nicht USt-pflichtig, die Überschüsse keine zu versteuernden Gewinne. Wir beschäftigen auch keine Dienstnehmer. Ein Steuerberater wäre von beschränktem Nutzen.

Den Verein gibt es seit 1964. Bisher wurden die Arbeitsstunden lediglich (in einer Excel-Liste) erfasst, um schließlich die Beitragsvorschreibungen für die betroffenen Mitglieder zu verringern.

Die Rechtslage ist in Deutschland diesbezüglich nicht wesentlich anders (ich verwende in meinem Unternehmen eine deutsche FIBU-Software, welche nur geringe Anpassungen an die AT Rechtslage braucht.)

Ich hatte eigentlich um inhaltliche Meinungen gefragt. Keine Ahnung habe ich selbst, und nicht zu knapp davon.  :D
Aber vielleicht habe ich mich ungeschickt ausgedrückt, dann bitte ich um Nachsicht.  :(

Gruß Ghaffy
Bearbeitet: ghaffy - 19.07.2017 08:42:43 (Tippfehler)
Hallo,

@calculon: Deine Kommentare - auch bei anderen Themen - sind nicht wirklich weiterführend und führen nur zu Verärgerung der Forenteilnehmer. Ich kann in Deinen letzten Beiträgen keine nützliche Antwort finden.

@ghaffy: Du bist hier schon richtig. lass Dich nicht von einer Meinung entmutigen. Nun zu Deiner Frage:

Ich bin leider kein Spezialist für Vereine. Ich denke, jedoch, dass die Aktivierung der Eigenleistungen am fehlenden Aufwand scheitert. Dem Verein ist ja im buchhalterischen Sinne kein Aufwand entstanden, der dann aktiviert werden könnte. Evtl. könnte hier über eine Sacheinlage nachgedacht werden. Das ist aber ziemlich schwierig bezüglich der Bewertung und der Nachweisführung. Die folgende Mitgliedsbeitragsrechnung könnte dann mit einer Entnahme wieder verrechnet werden. Das erscheint mir aber viel zu kompliziert, gegenüber der Nebenrechnung ohne Bilanzierung dieses Sachverhaltes.

Ich hoffe, es findet sich noch jemand der vom Verein mehr Ahnung hat als ich und das sicher beantworten kann ;)

LG, Biene
Danke, Biene. - - -

Ich habe nun folgendes gemacht. Das Ergebnis ist wie gewünscht.
Zur Frage, ob es zulässig bzw. sachlich richtig ist, würde ich gerne Eure Meinungen hören:

[Im SKR 07 stehen Erträge in der Kontenklasse 4, Aufwand in der Kontenklasse 7]

Die verschiedenen Arten von Mitgliedsbeiträgen werden auf die Konten ab 4800 bis etwa 4812 gebucht. Unter anderem auch jene Mitgliedsbeiträge, die nach Abzug von geleisteten Stunden noch zu verrechnen sind.
Ich habe da nun das Konto 4890 eingerichtet, "Von Mitgliedern erbrachte Arbeitsstunden"

Nun werden zB 32 Stunden = 320,00 EUR "Instandhaltung Steganlagen" an 4890 gebucht.
So sammeln sich die Werte der erbrachten Arbeitsleistung auf dem Konto 4890

Über die Fakturierung werden 300,00 Mitgliedsbeitrag vorgeschrieben und auf der Faktura xy Stunden nach Aufzeichnung abgezogen. Dann bleibt entweder ein zu bezahlender Rest, kein Rest oder eine Gutschrift, die auf dem Personenkonto des Mitglieds stehen bleibt. Diese sogenannten "variablen Mitgliedsbeiträge" werden auf das Konto 4810 gebucht.

Somit stehen auf 4810 die vorgeschriebenen Beiträge (= nicht geleistete Arbeitsstunden),
auf 4890 die geleisteten Arbeitsstunden,
auf den Personenkonten die Offen Posten bzw. Gutschriften dazu,
auf den Aufwandskonten die Arbeitsstunden, wie sie eben zugeordnet wurden.

An Verrechnung/Fakturierung und Ergebnis ändert sich dadurch selbstverständlich nichts, aber in der GuV sieht man dadurch, dass die Steganlagen nicht nur Pacht und Schrauben, Pontons usw. kosten, sondern auch "Arbeit", die nicht "gratis" ist, sondern in geringeren Einnahmen messbar wird.

Ist diese Form der wirtschaftlichen Betrachtungsweise Schwachsinn oder argumentierbar in Eurem Dafürhalten?

Ich freue mich über jede Meinung dazu.  :D
Danke und Gruß
Ghaffy
Bearbeitet: ghaffy - 19.07.2017 15:35:04
Hallo ghaffy,

warum willst Du die von den mitgliedern erbrachten Arbeitsstunden als Ertrag erfassen? Kurz betrachtet sind diese doch eher als Aufwand zu erfassen. So könnte z.B. ein Arbeitsvertrag darüber abgeschlossen werden (was jedoch SV- und Lohnsteuer-relevant wäre :( ) Nur so kann dann mit der eigentlichen Forderung / Ertrag  - dem Mitgliedsbeitrag - verrechnet werden und auch  ggf. Eigenleistungen aktiviert werden.

Ich kenne  mich jedoch mit der Vereinsproblematik auch nicht aus. Wäre ein schönes Thema für eine Seminararbeit eines Studenten :))

Gruß, CP1
Zitat
CP1 schreibt:
...
warum willst Du die von den mitgliedern erbrachten Arbeitsstunden als Ertrag erfassen? Kurz betrachtet sind diese doch eher als Aufwand zu erfassen. ...
Gruß, CP1

Danke, CP1.
Ja, das hat was. Da muss ich jetzt neu darüber nachdenken.  :oops:
Und ich hatte mir das schon so schön zurechtgelegt.

Einerseits hat der Verein also Forderungen gegen die Mitglieder in Gestalt des Mitgliedsbeitrags.
Einen Teil dieser Forderungen verbraucht der Verein in Form von Instandhaltungsarbeiten.
Den verbleibenden Teil erhält der Verein als Geldeingang.

Tja, jetzt muss ich das noch kontieren.  :|
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