Verbuchung von selbsterstellter Website

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[ geschlossen ] Verbuchung von selbsterstellter Website
Hallo,

in diesem Jahr habe ich ein CMS (ein Pflege- und Verwaltungssystem für Webseiten) programmiert. Dieses setze ich in unsere Webseite ein, die ich dieses Jahr neu gestalte.

Ist eine Verbuchung des Gestaltungs- und Programmieraufwandes für das CMS und die Webseite grundsätzlich möglich? Wenn ja, ist dieser aktivierungspflichtig oder gehört das in den Aufwand (z.B. Werbekosten SKR04)?

Viele Grüße, Thomas
Abend Thomas,

nach § 248 HGB kann ein selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens aktiviert werden. Bei Aktivierung würde ein Erlös gebucht.

Allerdings nach Steuerrecht §5 (2) EstG dürfen nur entgeltlich erworbene aktiviert werden.
Somit hättest du schon das erste Problem mit der Abweichung von der Handels- zur Steuerbilanz.

Wenn du es nicht aktivierst, dann ist es Aufwand.
Aber du kannst da nichts zusätzlich verbuchen, denn wenn du eine Rechnung z.B von einem Programmierer bekommen hast, wurde diese bestimmt schon verbucht.
Wenn du es selbst programmiert hast (klingt irgendwie so) kannst du imho gar nichts buchen.

Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Danke für die Antwort zu so später Stund.

Das ganze habe ich selbst programmiert. Ich fertige ausser Webseiten noch andere "immaterielle Güter" (Kommunikationsmedien) für die Eigenwerbung an. Also kann ich den Herstellungsaufwand für diese Sachen nur als Investition in meinem Kopf verbuchen oder?
Aber wenn es das Gesetz so vorsieht. Verstehen kann ich das nur teilweise, denn wenn jemand für mich einen Webseite baut, habe ich einen finanziellen Aufwand und ein aktivierungspflichtiges Gut. Wenn ich mir selber eine Seite baue, habe ich einen zeitlichen Aufwand und ein immaterielles Gut, welches jedoch nicht aktiviert werden kann...hmm :?

Danke & Grüße
Thomas
Ach die Forumsuhr geht ja auch eine Stunde vor  :wink:

Du musst das so sehen:

Wenn du jetzt theoretisch in dein Geschäft gehst und deine Scheiben putzt, kannst du dich danach auch nicht an den Rechner setzten und buchen Aufwand Reinigungskosten 40,-
Und genausowenig kannst du halt das buchen, was du während deiner Arbeitszeit machst.

Du könntest es zwar aktivieren, aber dann siehe meinen ersten Beitrag zur Handels- und Steuerbilanz.
Außerdem müsstest du einen Erlös buchen bei Aktivierung um die Aufwendungen die du hattest wieder aus der
GuV "auszubuchen".

Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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