Verkauf und Entnahme geringwertiger Wirtschaftsgüter

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Verkauf und Entnahme geringwertiger Wirtschaftsgüter
Liebes Forum  :)  :)

ich habe eine Weile gegoogelt aber merkwürdiger Weise kommt zu dem Thema nichts.

Ich habe letztes Jahr online ein Mobiles Telefon (Festnetz) gekauft und als Geringwertiges Wirtschaftsgut gebucht.
Dieses Jahr ist es kaputtgegangen und ich habe vom Händler den vollen Kaufpreis zurückerhalten.

Auf welches Konto buche ich das ? (Ich nutze den SKR03).

Bei der Gelegenheit auch die Fragen
Wie buche ich den Verkauf eines GWG ?
Und wie, wenn ich es entnehme ?

Liebe Grüße

Kerstin
Hallo Kerstin,

die Gutschrift im aktuellen Jahr würde ich als sonstigen betrieblichen Ertrag ansehen und verbuchen.

Bei einem Verkauf aus dem Anlagevermögen wird die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Restbuchwert ermittelt und als Ertrag, bzw. Aufwand aus dem Abgang des Anlagevermögens verbucht. Bei Entnahmen funktioniert das ähnlich: Dabei gibt es aber keinen Verkaufspreis, sondern einen Teilewert/Zeitwert - also quasi das was man für das Anlageobjekt normalerweise noch bezahlen würde.

-> Das klappt aber natürlich nur, wenn das Anlageobjekt noch einen Restbuchwert hat und nicht bereits voll abgeschrieben ist.

VG
Vielen Dank für deine Antwort. :D

So ist es bei einem echten Anlagegut, das über mehrere Jahre abgeschrieben wird. Wie man das bucht weiß ich eigentlich.

Ich meine Geringwertige Wirtschaftsgüter die in einem Folgejahr verkauft werden. Da gibt es ja keinen Restwert mehr. Wie buche ich den Erlös ?

Ich habe an das Konto "8820 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn)" (SKR03)  gedacht.
Aber es gibt ja keine Anlagenabgänge, und das Konto "2315 Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)" bleibt leer.

Nimmt man dann vielleicht ein anderes Erlöskonto ?

Liebe Grüße
Hallo Kerstin,

Du sagst es ja bereits: Das Handy hat keinen Restwert mehr, es ist bereits voll abgeschrieben. Es existiert nicht mehr. Buchhalterisch gesehen.

D.h. ein Verkauf ist kein Erlös aus dem Verkauf von Anlagenobjekten, sondern ein sonstiger Erlös. Hättest Du das Handy im letzten Jahr verkauft, wo es noch einen Wert hatte, dann wäre dass das richtige Konto gewesen. Nun ist das Handy aber bereits voll abgeschrieben - und darüberhinaus ist es ja eigentlich auch gar kein Verkauf von dem wir hier reden, sondern eine erhaltene Zahlung auf Grund einer Rückgabe.

So verwendest Du also besser das Konto welches bei euch für "Sonstige betriebliche Erlöse" verwendet wird.

VG
Vielen Dank für die Antwort.
Das Mobilteil (übrigens kein Handy, sondern für Festnetz, was allerdings nicht entscheidend ist) existiert buchhalterisch ja schon in der GWG-Liste. Soviel ich weiß gibt es ein Konto "Sonstige betriebliche Erlöse" eigentlich auch nicht (mehr).

Bist du wirklich ein Buchhalter, wie dein Nutzername andeutet ? Oder wie ich auch Hobbybucher ?
Ich würde gerne noch eine zweite Meinung dazu hören. Es gibt nämlich auch einige, die sagen, man muss es auf Konto "8820 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn)" (SKR03) buchen. Bei Google findet man dazu leider nichts.
Liebe Grüße
Kerstin  :D
Also wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist, gilt das natürlich auch für Verkäufe des Anlagevermögens. Üblicherweise bleiben Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Betrag von 1,00 EUR darin stehen (Erinnerungswert). Beim Verkauf kannst Du also dann diesen EUR ausbuchen und den Erlös mit Umsatzsteuerschlüssel 19% auf das entsprechende Ertragskonto buchen.

HIer hast Du ein paar Beispiele von der DATEV:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjnmOjLqML5AhUSXvEDHX2SCEgQFnoECEEQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.datev.de%2Fdnlexom%2Fv2%2Fcontent%2Fdocuments%2F0906021%2Fpdf&usg=AOvVaw1kwpkUaljsVCutM1kk0uBN
Sorry - Nachtrag
Habe das mit GWG überlesen. Würde ich in dem Fall als sonstige betriebliche Erträge buchen - wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist natürlich mit Umsatzsteuerschlüssel.
Hallo Kerstin,

bei mir ist das Hobby und Beruf.  :D

Der Knackpunkt ist hier einfach, dass alle davon ausgehen, dass sich das Gerät noch im Anlagenspiegel befinden würde. Dann wäre das genannte Konto richtig. Falls dem aber nicht der Fall ist, muss auch ein anderes Konto genommen werden. Hinzu kommt, dass das hier ja eigentlich auch kein wirklicher Verkauf ist.

Mein Problem ist nur, dass ich mich im SKR 03 nicht so gut auskenne, daher kann ich Dir nur sagen wie ich das buchhalterisch abwickeln würde und nicht auf welchen Konten das landen würde. Die sonstigen betreiblichen Erträge gbt es auf jedem Fall im SKR 04.

VG
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Leitung Business Controlling (m/w/d)
Zu den Hekatron Unternehmen gehören inzwischen über 1.000 engagierte und ambitionierte Mitarbeitende. Ihr gemeinsames Ziel: Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie im Brandfall geschützt sind. Diese Verantwortung verbindet uns entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Um unsere Kolleginnen und... Mehr Infos >>

Haupt- und Anlagenbuchhalter (m/w/d)
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als Full-Service-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Ein Großteil unserer Kolleg:innen sind täglich übe... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Sie sind ein versierter Zahlenexperte mit Führungstalent und suchen eine Aufgabe, in der Ihr Können wirklich geschätzt wird? Das bieten wir Ihnen: Polstermöbel Fischer zählt mit rund 250 Mitarbeitenden zu den großen Polstermöbel-Filialunternehmen in Deutschland mit dem Ziel die Nr. 1 zu sein! Wir... Mehr Infos >>

Experte Bilanzierung (m/w/d)
Die E.V.A., Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen, ist die geschäftsführende Holding- Gesellschaft der STAWAG, des Nahverkehrsunternehmens ASEAG und über 50 weiteren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Mit rund 150 Mitarbeitenden erbringt die E.V.A. sämtliche Querschnittsfu... Mehr Infos >>

Corporate Controller (m/w/d)
ORAFOL-Produkte findet man überall auf der Welt: auf Flugzeugen, Autos, Ortsschildern, Sicherheitswesten und vielem mehr. Unser Anspruch an uns selbst ist dabei nicht nur, nie stehen zu bleiben und unsere Produkte immer weiterzuentwickeln. Als Spezialist in der Veredlung von Kunststoffen suchen w... Mehr Infos >>

Gehaltsbuchhalter*in
Wir suchen Persönlichkeiten mit großer Begeisterung für die Payroll. Sie können sich gut organisieren und suchen eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe in einem modernen Sende­unternehmen? Dabei mögen Sie die Heraus­forderung, sich mit permanent neuen Themen auseinander­zusetzen,... Mehr Infos >>

Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Stellen Sie sich vor, Sie sind Teil eines bodenständigen Unternehmens, das seit 1936 mit Herz und Verstand Landwirte, Gartenbauer und Gewerbetreibende begleitet. Wir legen viel Wert darauf, nah am Menschen zu sein: nah an unseren fast 600 Mitarbeitenden und nah an unseren Mandantinnen und... Mehr Infos >>

Kaufmann / Kauffrau (w/m/d) als Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Energie Südbayern (ESB) bildet ge­mein­sam mit den Tochter­unter­nehmen Energie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rinnen und Mit­arbeitern, Aus­zu­bil­den­den und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­pr... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>