Verkaufsgebühr Amazon

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[ geschlossen ] Verkaufsgebühr Amazon
Hallo Forumteilnehmer!

Ich habe eine Frage zu den Verkaufsgebühren von Amazon. Vielleicht kennt sich ja hier jemand mit aus. Ich habe meine Umsatzsteuerabrechnung der Gebühren von Amazon bekommen. Die Gebühren sind ohne USt ausgewiesen aber der Hinweis ist gegeben, dass nach Art 56 Richtlinie ...... die Umsatzsteuerschuld auf den Empfänger übergeht. Was muss ich jetzt hier wie buchen? Kann mir hier jemand weiterhelfen. Wenn Informationen fehlen, dann kann ich noch welche nachsenden.

Gruß
Michael
Hallo kaeseberg,

welchen Kontenrahmen verwendest du denn?

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ich benutze den EÜR Kontenrahmen.
Aaaach deeen  :mrgreen:

Ne, kleiner Spass!
Wir brauchen es schon genauer : z.b. SKR 03, SKR 04 .....

die EÜR ist eine Einnahme-Überschussrechnung,  dies hat mit dem Kontenrahmen erstmal nichts zu tun.


Hoffe du verstehst ein wenig Spass

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Probiers es mal mit dem Steuerschlüssel 94. Damit wird 19% Umsatzsteuer und 19% Vorsteuer berechnet. Bei DATEV kommt dann noch eine Abfrage nach dem genauen Sachverhalt. Konto würde ich im Bereich Kosten der Warenabgabe nehmen, falls es sich um Ware handelt.
SKR03 3125  / SKR04 5925

Wenn du nach § 19 befreit bist würd ich imho 3145 SKR 03 / 5945 SKR04 nehmen.


LG

Sroko
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
HAllo an Alle!

Vielen Dank für die Antworten.

für Andreas:
ist der SKR 03. WK Konten im 3er Bereich. Für einen Spaß bin ich immer zu haben

für Mephisto:
ich arbeite mit Lexware. Ich hoffe jedem ist bewußt was das heißt  :D. Steuerschlüssel 94 gibt es nicht. In Lexware ist auch kein gemeinsamer Steuerschlüssel für beide Buchungen eingetragen und ich glaube das geht auch gar nicht.

für Sroko:
benutzt man das 3125 nicht für Drittländer?

Freue mich schon auf eure Antworten.

Gruß
Michael
Hallo kaeseberg,

es ist wie sroko geschrieben hat im SKR 03 das Kto. 3125. Lexware ist bei diesem Kto normalerweise so geschlüsselt, das es in der Voranmeldung die abzuführende Steuer entspr. anzeigt und gleichzeitig die Vorsteuer zieht. (§ 13 b UStG). Du kannst dir natürlich das Kto. in seiner Bezeichnung anpassen oder kopieren und neu bezeichnen.

Wenn du es verbucht hast, würd ich die Schlüsselung natürlich in der Voranmeldung noch kontrolieren, um sicher zu gehen das alles korrekt abläuft.


@ sroko
wo hast du das denn aufgeschnappt, mit den Milchkühen :mrgreen:


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Dank an Alle die mich so tatkräftig unterstütz haben.
Werde es dann mal probieren.

Gruß
Michael
Zitat
Ansimi quote:

@ sroko
wo hast du das denn aufgeschnappt, mit den Milchkühen :mrgreen:


Gruß

Andreas


Hi  :mrgreen:

ja beim Nachschlagen/googlen kam das auf einmal und ich dachte, das ist ja witzig irgendwie^^
Und vielleicht fragt ja mal jemand danach ^^

Lg

Sroko
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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