Vorkasse ohne Rechnung Buchungssatz

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Vorkasse ohne Rechnung Buchungssatz
Hallo zusammen,
ich bin etwas ratlos bei einem für mich schwierigen Geschäftsvorfall und hoffe ihr könnt mir dabei helfen. Ich habe diese Frage auch schon in einem anderen Forum gestellt und möchte noch mehr Meinungen einholen.

Folgendes Problem:
Unternehmer A kauft bei Unternehmer B online Ende Mai einen Computer für 2.399 Euro brutto. Die Zahlung leistet A im Mai per Vorkasse (Rechnung liegt noch nicht vor). Die Lieferung erfolgt im Mai. Die Rechnung kommt im Juni per Post (und ist im Juni datiert).

Wie ist der Geschäftsvorfall buchungstechnisch zu erfassen (mit Vorsteuerabzug im richtigen Monat, also Juni).
1. Buchungssatz bei Zahlung? Ich denke "geleistete Anzahlungen", aber welches Gegenkonto und wohin mit der Vorsteuer?
2. Buchungssatz bei Lieferung und Rechnungseingang?

Vielen Dank schon im Voraus für eure Hilfe!

Beste Grüße
felix.thurm
Hallo,

ich würde buchen:

1.) im Mai geleistete anzahlungen(ohne Vorsteuer) gegen Bank
2.) im Juni EDV-Hardware(netto) + Vorsteuer gegen geleistete Anzahlungen.

Viele Grüße
Höki
Zitat
hoeki schreibt:
Hallo,



ich würde buchen:



1.) im Mai geleistete anzahlungen(ohne Vorsteuer) gegen Bank

2.) im Juni EDV-Hardware(netto) + Vorsteuer gegen geleistete Anzahlungen.



Viele Grüße

Höki

Und wohin würde bei deiner 1. Buchung die Zahlung der Umsatzsteuer gehen. Die ist ja definitiv im Mai gezahlt worden. Dann muss sie ja auch buchhalterisch erfasst werden. V. a. bei der EÜR.
Im Mai liegt noch keine ordnungsgemäße Rechnung vor. Außerdem wude noch keine Leistung erbracht. Ergo ist auch keine Vorseuer fällig.
Zitat
hoeki schreibt:
Im Mai liegt noch keine ordnungsgemäße Rechnung vor. Außerdem wude noch keine Leistung erbracht. Ergo ist auch keine Vorseuer fällig.

Schon richtig, die Vorsteuer ist im Juni fällig. Aber bei der Zahlung im Mai wurde überwiesen 2.015,97 + 383,03 = 2.399,00 EUR. Die 383,03 kann ich mir im Mai noch nicht als Vorsteuer "ziehen" aber ich habe Sie schon bezahlt und bei der EÜR gilt der Grundsatz "Buchung bei Zahlung"

Zitat
1.) im Mai geleistete anzahlungen(ohne Vorsteuer) gegen Bank

2.) im Juni EDV-Hardware(netto) + Vorsteuer gegen geleistete Anzahlungen.

Würde nicht auch deine 2. Buchung auf "geleistete Anzahlungen" einen negativen Saldo bewirken?

Wenn im Mai netto an Bank gebucht wird, ist ja die USt, die tatsächlich gezahlt wurde, hier noch nicht berücksichtigt. Müsste diese dann nicht auf ein Konto, etwa "nicht abziehbare Vorsteuer" gebucht werden und bei Vorliegen der Rechnung auf "abziehbare Vorsteuer"?
Das ist nur ein Gedanke, bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege, oder noch besser: Bestätigt mich, wenn ich richtig liege
Bearbeitet: felix.thurm - 09.02.2014 15:05:33
Hallo,

wenn du geleistete Anzahlung an Bank buchst, dann hast noch keinen Vorsteuerfall. Du hast nur Geld auf ein anderes Konto gebucht.

Erst im Juni erfolgt die Zahlung wenn du EDV + VSt an geleistete Anzahlungen buchst.

Wenn du das nicht möchtest, dann verlange eine korrigierte Rechnung mit dem richtigen Datum.

Gruß Reaper
Zitat
Reaper-RWP schreibt:
Hallo,



wenn du geleistete Anzahlung an Bank buchst, dann hast noch keinen Vorsteuerfall. Du hast nur Geld auf ein anderes Konto gebucht.



Erst im Juni erfolgt die Zahlung wenn du EDV + VSt an geleistete Anzahlungen buchst.



Wenn du das nicht möchtest, dann verlange eine korrigierte Rechnung mit dem richtigen Datum.



Gruß Reaper

Wie würden die Buchungssätze bei deinem Vorschlag aussehen, mit Beträgen?
Hallo,

ich mache die Buchungssätze mit einen Beispiel Gesamtbetrag in Höhe von 119,00 EUR brutto.

1. Buchungssatz bei Vorkasse:

geleistete Anzahlung 119,00 EUR an Bank 119,00 EUR

2. Buchungssatz bei Erhalt der Rechnung:

EDV Hardware 100,00 EUR + VSt. 19,00 EUR an geleistete Anzahlungen 119,00 EUR

Gruß Reaper
Hallo,

auch wenn ich etwas spät bin, aber vielleicht hilft es trotzdem jemanden.
VSt. darf wirklich erst gezogen werden wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
Wenn ich eine Rechnung erhalte und daraufhin zahle, dann handelt es sich um eine Anzahlung mit Vst.-Abzug.
Wenn ich jetzt aber aufgrund von einer Bestellbestätigung etc. bezahle, dann ist es bei mir ein Debitorischer Kreditor,
dh. ein Debitor an den ich eine Forderung habe.
Mein Buchungssatz lautet in solchen Fällen immer

Kreditor an Bank

in dieser Kontenkombination ist die USt. auch kein Thema für die Programme.

Ich hoffe ich konnte helfen.

VG
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