VST ziehen auf Anzahlung?

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VST ziehen auf Anzahlung?
Hallo,

ich bin "Quereinsteigerin" in der Buchhaltung, deshalb bitte verzeiht mir, wenn Euch manche Fragen zu "dumm" vorkommen...Vieles versuche ich mir per Google-Suche schon selbst beizubringen, aber auf manche Sachverhalte finde ich keine Antwort.

Es geht um eine geleistete Anzahlung (wir buchen im SKR03). Ich habe schon herausgefunden, dass die Vorsteuer gezogen werden kann, wenn

1. Eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt
2. die Zahlung geleistet wurde

Die Zahlung wurde bereits geleistet (bar aus der Kasse), das ist unstreitig. Es geht nur darum, ob der vorliegende Beleg als ordnungsgemäße Rechnung dient:

Denn mein Chef hat sich einen Büroschreibtisch im Möbelhaus gekauft. Es war ein Ausstellungsstück, und er hat es angezahlt im Juni. (Lieferung erfolgt erst Ende Juli).
Nun hat er so einen "Kassenzettel" wo der Anzahlungsbetrag draufsteht, und dass er diesen Bar beglichen hat.
VST ist nicht separat ausgewiesen.
Unten steht noch der Gesamtbetrag des gekauften Artikels (630,70 €, darin enthalten 19% USt i. H. von 100,70€)

Von der Anzahlung selber (100€) steht aber keine gesonderte VST auf dem Beleg.
Kann ich nun die Vorsteuer abziehen? Mein Chef meint, da schon die Vorsteuer auf dem Gesamtbetrag erwähnt ist, darf auch die VST für die Anzahlung schon abgezogen werden. Hat er recht?

Danke Euch.
Ja, kannst du ziehen. Die gesamte Rechnung mit ausgewiesener Vorsteuer  reicht aus.
Nachtrag zu Macaslaut:

an und für sich gebe ich dir recht... es reicht die gesamte Rechnung aus... sofern diese alle notwendigen Angaben gem. §14 enthält.

Würd mich nur interessieren, wie das mit dem Lieferdatum gelöst wurde? Ist dieses auf dem "Kassenzettel" tatsächlich vermerkt?
Wenn ja, dann handelt es sich um ein Datum in der Zukunft - was lt. Betriebsprüfer lediglich als "geplantes" Lieferdatum gewertet wird.
Für den VoSt-Abzug bei der Anzahlung mag das kein Problem sein... andererseits wird wohl keine "Schlussrechnung" mit tatsächlichem Lieferdatum mehr erfolgen. Und somit liegt eine ordnungsgemäße Rechnung (streng genommen) , welche den restlichen VoSt-Abzug erlauben würde, nicht vor....


("Kassenzettel"... wohl auch nicht im klassischen Sinne... sondern schon brav mit Nennung des Empfängers.)

LG
die drei ?
Hallo, die drei ?

die Rede ist erst mal von der Vorsteuer, die auf die Anzahlung fällt. So wie es aussieht, hat der Chef von TC nocht nicht vor, die ganze Vorsteuer  ohne Lieferung und Zahlung,   beim Fa. geltend zu machen.
Guten Morgen Macaslaut,

schon klar - einstweilen geht es nur um die VoSt  der Anzahlung.
Nichtsdestotrotz kann man sich ja überlegen, wie mit der "Schlussrechnung" - also bei Lieferung - dann zu verfahren ist.
Theoretisch müsste eine Ergänzung angefordert werden, aus der ersichtlich ist, wann der Gegenstand geliefert wurde.
Sonst ist zwar der VoSt-Abzug für die Anzahlung gegeben aber nicht der für den größeren Restbetrag...

Einen schönen Tag euch!
LG
die drei ?
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